08. Dezember 2023

Am 09.11.2023 fand auf Einladung der ARGE Agroforst an der BOKU in Wien ein Treffen von Agroforst-Organisationen aus Österreich, Tschechien, Slowakei, Ungarn und dem DeFAF aus Deutschland statt. Ziel des Treffens war Austausch zur aktuellen förder-rechtlichen Lage der Agroforstwirtschaft in den Ländern.

Obwohl laut GAP-Strategieplan der EU-Kommission die Förderung von Agroforstsystemen mit bis zu 100% möglich ist (siehe EU-GAP-Verordnung 2021/2115: Art 73 Abs. 4c), gestaltet sich die Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten eher schlecht als recht. So ist in Österreich die Förderung von Agroforstsystemen mit keinem Wort im GAP-Strategieplan erwähnt. Auf Hinwirken der AGRE Agroforst soll sich dies nun ändern, wobei eine Förderung für die Bewirtschaftung von AFS erst 2025 vorgesehen ist. Neben mangelnder Förderung ist auch die Rechtssicherheit von Agroforstsystemen nach wie vor nur bedingt gegeben! So konnte in Österreich auf Wirken der AGRE Agroforst erst vor kurzem eine rechtliche Garantie erreicht werden, dass Agroforstsysteme nicht ihren Status als landwirtschaftliche Fläche verlieren und zu Wald werden.

Auch in Ungarn ist bisher noch keine explizite Förderung von Agroforstsystemen in Form einer spezifischen Öko-Regelung oder Investitionsförderung festgelegt. Zwar werden Gehölze in der Landschaft auf diverse Arten gefördert. Um Agroforstsysteme großflächig zu etablieren, ist allerdings eine Förderung von nutzbaren Gehölzen als Teil von Agroforstsystemen unabdinglich!

Den zuständigen Ministerien in der Slowakei scheint nach Aussage der slowakischen Agroforst-Vereinigung die Agroforstwirtschaft gänzlich unbekannt zu sein. Die Vereinigung konnte allerdings die Integration von Agroforstwirtschaft als Maßnahme zum Schutz vor Bodenerosion in den slowakischen Strategieplan zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel erreichen. Hierbei ist eine Investitionsförderung zur Anlage von Agroforstsystemen geplant, allerdings sieht der aktuelle Entwurf vor, dass nur gewisse Gehölzarten gepflanzt werden können. Eine solche Positivliste wird als äußerst praxisfern angesehen und stellt eine zu starke Einschränkung dar, um Agroforstsysteme für Landwirt:innen interessant zu gestalten.

In Tschechien werden Agroforstsysteme bereits umfangreich gefördert, sodass die Nachfrage den vorgesehen Fördertopf bereits ausgeschöpft hat. Die Anlage von Agroforstsystemen wird als Investitionsförderung mit derzeit 4353€ pro Hektar unterstützt, die Bewirtschaftung mit 754€ pro Hektar Gehölzfläche. Allerdings sind die Voraussetzungen umfangreich und teilweise nicht zielführend. Zum einen wird hier nur die Pflanzung bestimmter Gehölze erlaubt, wobei es sich bei der Hälfte der Gehölze im jeweiligen Agroforstsystem um Gehölzarten zur forstwirtschaftlichen Nutzung handeln muss. Zum anderen müssen exakt 100 Bäume pro Hektar gepflanzt werden, welche mindestens eine Höhe von 120 Zentimetern bei der Pflanzung haben müssen – eine praxisferne und nicht nachvollziehbare Bedingung.

Die förderrechtliche Situation in Deutschland zeigt sich hier im Vergleich fortgeschrittener – wenn auch kaum zielführender und praxisnäher. Die angekündigten Investitionsförderungen wurden bisher nur in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt, wobei diese Förderprogramme entweder zurzeit auf Eis liegen beziehungsweise mit so umfangreichen Bedingungen verknüpft sind, dass diese nicht in Anspruch genommen werden können.

Harmonisierung von Förderrecht und Naturschutzrecht: eine nationale sowie europäische Herausforderung

Bei dem Diskurs über rechtliche Hürden zur Implementierung von Agroforstsystemen zeigte sich die Harmonisierung von Naturschutzrecht und Förderrecht als eine der wichtigsten Knackpunkte. Ähnlich wie in Deutschland werden in der Slowakei aufgrund von naturschutzfachlichen Bedenken Agroforstsysteme  oft nicht genehmigt. Obwohl Agroforstsysteme in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind (siehe §4 GAP DZVO), sorgen diverse Paragraphen aus dem Bundesnaturschutzgesetz nach wie vor für Unsicherheiten. Zudem stehen einige Schutzziele europäischer NATURA 2000 Gebiete der Etablierung von Agroforstsysteme im Wege, obwohl Agroforstsysteme eine Aufwertung vieler Schutzgüter erreichen können. Hier Bedarf es neben der Anpassung nationaler Managementpläne auch einer Klärung und gegebenenfalls einer Anpassung von Richtlinien zu NATURA 2000 Schutzgebieten.

Zusammenfassend hat das Treffen gezeigt, dass die Förderung von Agroforstsystemen auf europäischer Ebene zwar unterstützt, von den Staaten aber kaum umgesetzt wird. Aufgrund dessen bedarf es neben nationalen Anpassungen auch rechtlichen Klärungen auf europäischer Ebene. Die EU muss deutlich machen: Agroforstsysteme sollten als essentieller Bestandteil einer klimaangepassten und nachhaltigen Landwirtschaft in den jeweiligen Staaten gefördert werden! Zudem ist die Zusammenarbeit der jeweiligen Regierungen mit den nationalen Agroforst-Organisationen entscheidend, um Förderungen von Agroforstsystemen praxisnah und zielführend zu gestalten.

Der Austausch wurde von allen Beteiligten als sehr wertvoll empfunden und wir werden den Dialog aufrechterhalten. Im Rahmen der nächsten EURAF-Konferenz Ende Mai in Brno, Tschechien wird der DeFAF ebenfalls vertreten sein und den internationalen Austausch weiter vorantreiben.