Der Agroforstschlag
Definition eines Agroforstschlages–Langfassung (1,1 MB)
Bislang finden Agroforstsysteme im deutschen Agrarförderrecht keine Berücksichtigung. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür wäre das Vorhandensein einer kontrollfähigen Definition. So muss, da die Agroforstwirtschaft eine sehr komplexe Form der Landnutzung ist, eindeutig dargelegt werden, unter welchen Bedingungen es sich um Agroforstflächen handelt und wann nicht. Um dies zu gewährleisten könnte die Einführung von Agroforstschlägen hilfreich sein. Agroforstschläge, welche definitionsgemäß Gehölzkulturen und Ackerkulturen auf einem Schlag vereinen, sind bislang nicht mit dem deutschen Agrarförderrecht vereinbar. Dennoch erscheint es sinnvoll und notwendig, dass sich in den Agrarbehörden, vor dem Hintergrund einer verstärkt geforderten Multifunktionalität in der Landwirtschaft, mehr und mehr von sektoralen Denkmustern verabschiedet und neuen integrativen Landbausystemen zugewandt wird. Vor diesem Hintergrund wurde eine kontrollfähige Definition für Agroforstschläge erarbeitet, welche die Einführung von Agroforstflächen in die landwirtschaftliche Praxis erleichtern soll.
Die Entwicklung einer kontrollfähigen Definition für Agroforstschläge erfolgte vor dem Hintergrund folgender Maßgaben:
Der letzte Punkt, die Sicherstellung der Vielgestaltigkeit von Agroforstsystemen, ist für das Ziel der Schaffung einer strukturreichen und diversen Landwirtschaft von herausragender Bedeutung. Prinzipiell möglich sind Agroforstsysteme mit Bäumen und/oder Sträuchern (Hinweis: Sträucher, deren natürliche Wuchshöhe nicht über 2 m liegt, werden im Sinne dieser Definition nicht als agroforstlich geeignete Gehölzkulturen betrachtet). Diese können einzeln oder in Gruppen auf der Fläche verteilt oder in Form von Streifen angeordnet sein (Abb. 3). Einschränkungen bezüglich Baumarten und Umtriebszeiten sind in dieser Definition nicht vorgesehen.
Definition eines Agroforstschlages–Langfassung (1,1 MB)
Eine aktuelle Übersicht über die für Agroforstsysteme in Deutschland relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich unter anderem in Böhm et al. 2017.