11.12.2024
Investitionsförderung zur Anlage von Agroforstsystemen in Brandenburg 2025
In 2025 will das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) eine Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen in Brandenburg etablieren. Nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen wäre Brandenburg somit das fünfte Bundesland in Deutschland, welches die Anlage von Agroforstsystemen gezielt fördert.
In 2025 will das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) eine Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen in Brandenburg etablieren. Nach Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen wäre Brandenburg somit das fünfte Bundesland in Deutschland, welches die Anlage von Agroforstsystemen gezielt fördert. Die Förderung soll bis einschließlich 2028 bestehen bleiben, wobei die meisten Mittel für 2025 & 2026 eingeplant sind. In 2025 sollen insgesamt 1,4 Mio. € zur Verfügung stehen.
Eine Übersicht zu Förderung der Anlage von Agroforstsystemen und Hecken bietet die Initiative Agroforst.Jetzt. Eine effiziente Förderung der Anlage ist essentiell für die flächendeckende Etablierung von Agroforstsystemen und auch die Inanspruchnahme von weiterer Förderungen wie der Öko-Regelung 3 zur Bewirtschaftung von Agroforstsystemen.
Die bisher wichtigsten bekannten Eckdaten
- Förderfähig sind Investitionen zur Einrichtung von streifenförmigen Gehölzflächen, welche dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen (§ 4 Absatz 2 GAPDZV). Die Einrichtung kann auf Ackerland und Dauergrünland erfolgen.
- Die Förderung funktioniert nach dem Erstattungsprinzip – es muss also in Vorleistung gegangen werden
- Die Anforderungen sollen analog zur Öko-Regelung 3 ausfallen
- Es wird ein Pflanzkonzept verlangt (ähnlich dem bisherigen Nutzungskonzept)
- In Naturschutzgebieten (NSGs) und wertvollen Grünlandbiotopen ist eine Förderung ausgeschlossen
- In NATURA 2000 Gebieten muss eine Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG vorgenommen werden
- Die zuständige untere Naturschutzbehörde muss prüfen, ob es sich bei der Anlage um einen Eingriff in die Natur nach §14 BNatSchG handelt
Fördersätze
Pro Betrieb können maximal 50.000€ abgerufen werden und zwar:
- bis zu 1.290 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb (i.S.v. § 6 Abs. 3 GAPDZV)
- bis zu 3.860 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Sträuchern
- bis zu 4.430 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden,
- bis zu 5.000 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke dienen, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung und
- zusätzlich 270 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von mehr als fünf Gehölzarten je ha Gehölzstreifen.
Diese Förderrichtlinie bietet die Möglichkeit, die Anlage von einigen Agroforstsysteme in Brandenburg finanziell zu unterstützen. Betriebe werden aufgerufen sein, diese Fördermittel in Anspruch zu nehmen und sich den etwaigen bürokratischen Hürden zu stellen. Das MLUK steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für weitere Details hat das MLUK freundlicherweise die folgenden Vortragsfolien zur Verfügung gestellt:
Diese Förderrichtlinie bietet die Möglichkeit, die Anlage von einigen Agroforstsysteme in Brandenburg finanziell zu unterstützen. Das MLUK steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.
Nach DeFAF-Informationen ist eine Antragsstellung voraussichtlich erst im Frühjahr möglich. Daher ist besonders die Finanzierung einer Herbstpflanzung in 2025 interessant. Sobald eine Antragsstellung möglich ist, werden wir umgehend darüber über verschiedene DeFAF-Kanäle informieren!