Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 verabschiedet
09.01.2025
Zum Ende des Jahres 2024 hat das Bundeskabinett die Nationale Biodiversitätsstrategie 2030 verabschiedet, mit dem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland bis 2030 zu stoppen. Agroforstsysteme können hier insbesondere durch eine Förderung der Struktur- und Gehölzartenvielfalt in der Agrarlandschaft einen wichtigen Beitrag leisten.
In dem Strategiepapier sind 64 Ziele in 21 Handlungsfeldern definiert. In dem daraus hervorgehenden Aktionsplan werden Agroforstsysteme als Maßnahme aufgeführt, um zum einen eine Trendumkehr bei der Abnahme der Insekten und ihrer Artenvielfalt zu realisieren (1. Handlungsfeld: Artenschutz) und zum anderen, um die Zunahme von Landschafts- und Strukturelementen zu fördern (8. Handlungsfeld: Agrarlandschaften und Ernährung). Hierbei ist wichtig zu vermerken, dass Agroforstsysteme als landwirtschaftliche Nutzungssysteme zu verstehen sind und sich dadurch von klassischen Strukturelementen in der freien Landschaft unterscheiden.
Im Rahmen des Dialoges zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in Deutschland hatte der DeFAF e.V. auf Initiative des Fachbereichs „Natur und Umwelt“ eine Stellungnahme eingereicht, um Agroforstsysteme als zentrales Gestaltungselement und effektiven Lösungsbaustein in die Strategie zu integrieren. Hieran war auch das im Bundesprogramm biologische Vielfalt geförderte Naturschutzvorhaben SEBAS maßgeblich beteiligt, in welchem unter anderem der Einfluss von Agroforstsystemen auf die biologische Vielfalt von Insekten untersucht wird. Erste ausgewertete Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Rahmen von SEBAS werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet.
Dass Agroforstsysteme explizit als Maßnahme in der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 aufgeführt sind, unterstreicht die Relevanz dieser zukunftsweisenden Landbewirtschaftung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Das große Potential der Agroforstwirtschaft für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Agrarräumen wird allerdings nicht deutlich herausgestellt. Ebenfalls wurde nicht aufgeführt, wie groß die bis 2030 neu zu etablierende Agroforstfläche sein muss, um die hiermit verbundenen Vorteile für den Erhalt der Biodiversität nutzen zu können. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf den Naturschutz auch die Auflistung konkreter politischer Steuerungsmaßnahmen für eine verstärkte Umsetzung der Agroforstwirtschaft vermisst.