Am 10. Oktober 2025 trafen sich interessierte Vertreter aus der Landwirtschaft, der Forschung und Verwaltung zum Feldtag zum Thema Agroforstsysteme als Instrument der Klimaanpassung und Förderung der biologischen Vielfalt. Hierbei wurden aktuelle Erkenntnisse aus dem Naturschutzvorhaben SEBAS sowie eine in den nächsten Wochen in Kraft tretende Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen in Brandenburg vorgestellt.
Leon Bessert | 17.10.2025
Die Veranstaltung fand zunächst im Hofrestaurant des Gutes Neu Sacro in Forst statt. Mit dem Eintreffen der Gäste und einer kurzen Begrüßung und Vorstellung der Teilnehmer, leitete Leon Bessert als Vertreter des DeFAF e.V. die Veranstaltung ein.
Tobias Rütting von der BTU Cottbus stellt das SEBAS Projekt kurz vor, woraufhin Egon Rattey als ehemaliger Landwirt und Begründer der Agroforstsysteme der Agrargenossenschaft Forst, seine Erfahrungen mit Agroforstsystemen teilte. Daniel Preußer, ebenfalls von der BTU Cottbus, stellte erste Ergebnisse über den Einfluss von Agroforstsystemen auf verschiedene Insektengattungen und Arten auf unterschiedlichen Systemflächen vor. Viele Artengruppen (z.B. Ohrwürmer) scheinen von den Agroforstsystemen zu profitieren, bei anderen Artengruppen wie Kurzflügelkäfer scheint dies nicht der Fall zu sein.
Es zeigt sich, dass die positiven Effekte von Agroforstsystemen oft erst bei genauem Hinsehen deutlich werden und z.B. bestimmte Arten nur im Agroforstsystem mit Blühstreifen gefunden wurden. Wenn Agroforst- und Blühstreifen zusammen eingesetzt werden, profitieren nicht nur Bestäuber, sondern auch zahlreiche Nützlinge, die eine wichtige Rolle im ökologischen Gleichgewicht der Felder spielen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Artenvielfalt untersuchter Gruppen in Getreidefeldern mit angrenzenden Blühstreifen und Agroforstsystemen im Vergleich zu Getreidefeldern ohne Agroforstsystem verdoppelt. Die Ergebnisse befinden sich noch in der statistischen Auswertung und müssen noch verifiziert werden, der Trend zu mehr Artenvielfalt von Insekten bei Agroforstsystemen ist jedoch klar erkennbar – vor allem in der Kombination mit Blühstreifen. Bereits ausgewertete Erkenntnisse zu Ökosystemleistungen von Laufkäfern in den untersuchten Agroforstsystemen wurden beim 10. Forum Agroforstsysteme als Poster vorgestellt und sind hier verfügbar.
Damit Agroforstsysteme in Brandenburg verstetigt werden, ist eine Förderung zur Anlage von Agroforstsystemen essentiell, damit die anfänglichen Investitionskosten für landwirtschaftliche Betriebe möglichst gering sind. Diese Förderrichtlinie ist schon seit einiger Zeit in Bearbeitung und wurde von Björn Hallmann (MLEUV) vorgestellt.
Die wichtigsten Eckdaten zur Förderrichtlinie
- Online-Antragsverfahren, welches noch 2025 freigeschaltet werden soll
- Förderfähig sind Investitionen zur Einrichtung von streifenförmigen Gehölzflächen, welche dem vorrangigen Ziel der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion dienen (§ 4 Absatz 2 GAPDZV). Die Einrichtung kann auf Ackerland und Dauergrünland erfolgen.
- Die Förderung funktioniert nach dem Erstattungsprinzip – es muss also in Vorleistung gegangen werden.
- Zuwendungsempfangende sind Landwirtinnen und Landwirte
- Die Anforderungen sollen analog zur Öko-Regelung 3 ausfallen
- Es wird ein Pflanzkonzept verlangt, aus dem Gehölzarten, Fläche und Nutzung hervorgehen
- In Naturschutzgebieten (NSGs) und wertvollen Grünlandbiotopen ist eine Förderung ausgeschlossen
- In NATURA 2000 Gebieten muss eine Verträglichkeitsprüfung nach §34 BNatSchG vorgenommen werden
- Die zuständige untere Naturschutzbehörde muss prüfen, ob es sich bei der Anlage um einen Eingriff in die Natur nach §14 BNatSchG handelt
Fördersätze
Pro Betrieb können maximal 50.000€ abgerufen werden und zwar:
- bis zu 1.290 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb (i.S.v. § 6 Abs. 3 GAPDZV)
- bis zu 3.860 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Sträuchern
- bis zu 4.430 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden,
- bis zu 5.000 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Bäumen, die der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke dienen, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung und
- zusätzlich 270 Euro je ha Gehölzstreifen bei der Pflanzung von mehr als fünf Gehölzarten je ha Gehölzstreifen.
Diese Förderrichtlinie bietet die Möglichkeit, die Anlage von einigen Agroforstsysteme in Brandenburg finanziell zu unterstützen. Betriebe werden aufgerufen sein, diese Fördermittel in Anspruch zu nehmen und sich den etwaigen bürokratischen Hürden zu stellen. Das MLEUV steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.
Für weitere Details hat das MLEUV freundlicherweise die folgenden Vortragsfolien zur Verfügung gestellt:
Aktuelle Informationen des MLEUV
Nach der Mittagspause ging es raus auf den Acker der Agrargenossenschaft Forst zum Agroforstsystem. Es war zwar ein windiger Tag, der jedoch bestens den Windschutz durch die Gehölzstreifen für den Boden verdeutlichen konnte. Hier fand sich auch Raum für Diskussionen über das Anlegen von Agroforstsystemen, deren Pflege und die Verwertung.