Fachbereich
Zielsetzung
Der DeFAF-Fachbereich „Recht und Verwaltung“ hat sich zum Ziel gesetzt, die unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlage und Nutzung von Agroforstsystemen zu verbessern, um Landwirten die Entscheidung für Agroforstsysteme zu ermöglichen. Um das zu erreichen sucht er den Austausch mit den für Landwirtschaft und Umwelt Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von der lokalen Ebene bis zur Bundesebene. Er will Informationen für die Beratung zur Verfügung stellen und strebt dafür an, Übersichten zu den Fördermöglichkeiten und zu den rechtlichen Regelungen, die bei der Anlage und Nutzung von Agroforstsystemen zu beachten sind, in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Damit sind die vier zentralen Aufgabenfelder angesprochen, denen sich der Fachbereich widmen will.
- Rechtliche Unsicherheiten klären
Beispiele:
- Sind Stammholzstreifen direktzahlungsfähig? (1. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik)
- Wie lässt sich vermeiden, dass Baumreihen zu geschützten Landschaftselementen werden?
- Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern
Beispiele:
- Größtmögliche Vielfalt des Gehölz- und Strauchartenspektrums bei Agroforstsystemen erreichen (Agrarrecht)
- Anlage von Agroforstsystemen entlang von Fließgewässern erleichtern (Wasserrecht)
- Entwicklung von Formulierungen, die Baumstreifen in Agroforstsystemen vom Schutzregime der Gehölzschutzverordnungen ausnehmen (Naturschutzrecht)
- Vorschläge für die Aufnahme von Agroforstsystemen in Kompensationsverordnungen bzw. Biotopwertlisten erarbeiten (Naturschutzrecht: Eingriffsregelung)
- Förderung für die Anlage und zumindest auch für die ersten 5 Jahre der Nutzung einführen
- Fördermöglichkeit in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) schaffen
- Aufnahme in die Förderprogramme der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in möglichst vielen Bundesländern erreichen (2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik)
- Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten, z. B. Förderprogramme für Pflanzung von Obstbäumen/Streuobstbeständen, Finanzierung als Maßnahme der produktionsorientierten Kompensation (Eingriffsregelung nach Naturschutzrecht), über CO2-Kompensationszahlungen oder crowd-funding
- Vorhandene rechtliche Rahmenbedingungen für die Beratung aufbereiten
Aktuell diskutierte und, in einer erweiterten Version, neue denkbare Systeme sollen darauf geprüft werden, inwieweit sie mit geltendem Recht kompatibel sind, ob sie förderfähig sind, und worauf ggf. zu achten ist, um förderfähig zu sein und/oder eine rechtliche Kompatibilität sicherzustellen. Dazu sollen nach derzeitigem Stand folgende Informationen zusammengetragen werden:
- Kurzcharakterisierung des jeweiligen Systems
- Angaben zur Direktzahlungsfähigkeit des Systems
- Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen
- Agrarrechtliche Regelungen, die zu beachten sind
- Sonstige rechtliche Rahmenbedingungen, die zu beachten sind
- Länderspezifische Regelungen
- Hinweise für weiteren Klärungsbedarf