Förderung von Agroforstsystemen kommt in Fahrt
17. Juli 2024
Die seit 2023 mit Beginn der aktuellen GAP Förderperiode eingeführte Öko-Regelung 3 (ÖR3) „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Dauergrünland“ wird nach Anpassung der Förderhöhe etwas besser angenommen! Während 2023 die beantragte Fläche lediglich bei 51 Hektar lag, wurden 2024 bundesweit 173 Hektar neu beantragt. Ein Steigerung auf mehr als den dreifachen Wert (PM 62/2024 BMEL). Dennoch liegt die Zielfläche von 11.500 Hektar für 2024 in weiter Ferne, was auch an planerischen Einschränkungen und bürokratischen Hemmnisse liegt.
Anpassungen im GAP-Strategieplan für 2025
Der Umlaufbeschluss 01/2024 der Agrarministerkonferenz zur Anpassung des GAP-Strategieplans 2025 sieht die Abschaffung einiger Regelungen vor, die die Annahme der Öko-Regelung 3 (Bewirtschaftung von Agroforstsystemen) bisher maßgeblich eingeschränkt und die Akzeptanz von Agroforstsystemen in der Landwirtschaft gehemmt haben. Wir freuen uns, dass die bereits im Mai 2023 formulierten Forderungen des DeFAF e.V. Im Rahmen eines offenen Briefes an die Politik zum Teil umgesetzt werden.
- Die Mindestbreite der Gehölzstreifen soll gestrichen werden
- Der Mindestabstand von 20 Metern zwischen Gehölzstreifen und Feldrand soll nur noch in Bezug auf Wald und Hecken gelten
- Die Einhaltung des Mindestabstandes von 20 Metern zwischen den Gehölzstreifen soll flexibler gestaltet werden.
- Die verpflichtende Einreichung eines Nutzungskonzeptes für Agroforstsysteme soll entfallen.
- Der maximale Gehölzflächenanteil wird auf 40% angehoben, analog zu der Basisdefinition von Agroforstsystemen nach §4 GAPDZVAnpassungen im GAP-Strategieplan für 2025.
Die Agrarministerkonferenz (AMK) der Agrarminister:innen der Bundesländer hat diesen Anpassungen zugestimmt (Umlaufbeschluss 01/2024 der AMK)! Jetzt muss der Bundestag den Anpassungen noch zustimmen und die EU-Kommission im Rahmen der gemeinsamen EU-Agrarpolitik die Anpassungen bestätigen.
Wir begrüßen diese Entwicklungen ausdrücklich und weisen darauf hin, dass die Annahme der ÖR3 maßgeblich von einer effizienten Förderung zur Anlage von Agroforstsystemen abhängt! Hierbei ist es essentiell, dass in allen Bundesländern eine solche Förderrichtlinie etabliert wird, die möglichst einen Großteil der Kosten abdeckt und unbürokratisch gestaltet ist.
Die Anpassungen der ÖR3, welche auch in den Förderrichtlinien zur Anlage von Agroforstsystemen im Rahmen des GAK Rahmenplans umgesetzt werden müssen, sind ein erster Schritt!
Im Rahmen der Agroforst.jetzt Initative ist der DeFAF e.V. maßgeblich bemüht in 2024 eine flächendeckende und effiziente Agroforst-Förderung in Deutschland zu etablieren.