20.12.2023

Das Land Niedersachsen bietet in 2024 eine Verlängerung der Förderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen an.

Die Richtlinie „Agroforstsysteme“ vom 19.04.2023 zur Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen wurde um ein Jahr, bis zum 31.12.2024, verlängert. Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für eine geplante Frühjahrspflanzung ist der Antrag zum 31. Januar 2024 (Ausschlussfrist) postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen.

Förderfähig sind

  • Investitionen in Agroforstgehölze auf Ackerland zur Einrichtung eines Agroforstsystems gemäß § 4 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV), ausgenommen Leasingkosten,
  • Investitionen in bauliche Gehölzschutzmaßnahmen vor Verbiss (z. B. Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen) und
  • Ausgaben für Pflanzung und Einrichtung, soweit es sich um Ausgaben für Leistungen Dritter handelt.

Die erstmalige Einrichtung des Agroforstsystems hat auf der Grundlage eines positiv genehmigten Nutzungskonzeptes gemäß § 4 Abs. 2 GAPDZV zu erfolgen. Mit dem Antrag ist u.a. eine entsprechende Genehmigung mit vorzulegen. Das Nutzungskonzept finden Sie hier.

Die aktuelle Richtlinie und weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der offiziellen Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.