Verpasste Gelegenheit im Bundesrat: Möglichkeit für eine wirksame Agroforst-Förderung nicht ausgeschöpft

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19.12.2021

Der DeFAF e.V. hat sich die vergangenen zwei Jahre intensiv dafür eingesetzt, dass die Agroforstwirtschaft in der neuen GAP prominent berücksichtigt und vor allem auch in Deutschland endlich in die Agrarverordnungen aufgenommen und gefördert wird. Vieles, was noch vor zwei Jahren undenkbar gewesen wäre, wurde erreicht. So sind Agroforstsysteme ab 2023, wenn die neuen Verordnungen in der landwirtschaftlichen Praxis Anwendung finden, als Teil der beihilfefähigen, landwirtschaftlichen Fläche definiert. Die Anlage von Agroforstsystemen ist dabei auf Ackerland, in Dauerkulturen und auf Grünland möglich. Als Erfolg kann ferner gewertet werden, dass die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung in den Maßnahmenkatalog der Öko-Regelungen aufgenommen wurde.

Trotz dieser sehr erfreulichen Entwicklung gibt es Grund zur Skepsis, ob Agroforstsysteme in der landwirtschaftlichen Praxis tatsächlich verstärkt umgesetzt werden. Dies liegt vor allem an einigen, in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung festgelegten Rahmenbedingungen (z.B. nicht gerechtfertigter, sehr niedriger Öko-Regelungs-Förderbetrag von 60 €/ha Gehölzfläche; Mindestabstand von 20 m vom Gehölzstreifen zum Flächenrand; Einschränkungen der Baumarten), deren Änderung neben dem DeFAF e.V. auch zahlreiche andere Verbände gefordert haben.

Die GAP-Direktzahlungen-Verordnung wurde nun am 17. Dezember 2021 im Bundesrat bestätigt. Zuvor hatte der DeFAF e.V. dafür geworben, dass die Bundesländer noch verschiedene Änderungsanträge einbringen, um die Rahmenbedingungen sozusagen in letzter Minute doch noch zu verbessern. Einige Forderungen wurden auch tatsächlich in Änderungsanträgen berücksichtigt und von den Bundesratsausschüssen für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit befürwortet. Trotz der Empfehlungen der Ausschüsse wurde wichtigen Änderungsanträgen, wie z.B. eine höhere Förderung in Bezug auf einen Hektar Agroforstfläche oder eine Verringerung des Mindestabstandes, nicht zugestimmt. Aus Sicht des DeFAF e.V. wurde damit eine große Chance für mehr Klimaschutz, Klimaanpassung, Bodenschutz und Strukturvielfalt in der Landwirtschaft vertan, denn es muss davon ausgegangen werden, dass die Förderung von Agroforstsystemen als Öko-Regelung nicht angenommen wird.

Ein kleiner Lichtblick ist Ziffer 5 der durch den Bundesrat ebenfalls am 17. Dezember 2021 verabschiedeten Entschließung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung. Demnach sollen die Vorschriften für die Öko-Regelung „Beibehaltung von Agroforstsystemen“ zügig angepasst werden, sollte sich abzeichnen, dass diese nicht im geplanten Ausmaß zur Anwendung kommt. Weshalb die Rahmenbedingungen nicht von vornherein im Sinne einer verstärkten Umsetzung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen optimiert werden, erschließt sich nicht. Aber immerhin bietet die Entschließung eine Basis, auf die sich der DeFAF e.V. bei seiner weiteren Arbeit in den kommenden Jahren berufen wird. Es wartet also diesbezüglich weiterhin viel Arbeit auf den DeFAF e.V., der sich auch künftig mit aller Kraft für mehr Agroforstsysteme in Deutschland und damit für eine zukunftsgewandte, klimaangepasste, produktive und nachhaltige Landnutzung einsetzen wird.