Investitionsförderung für Agroforstsysteme: Mecklenburg-Vorpommern zieht nach

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02.08.2023

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Agroforstrichtlinie erlassen, mit der Landwirte sich bis zu 65 % der Investitionskosten für die Anlage von Agroforstsystemen fördern lassen können. Die Förderhöhe richtet sich nach der Komplexität des anzulegenden Agroforstsystems. Gehölzstreifen, die für eine Kurzumtriebsnutzung angelegt werden, erhalten bis zu 1.566 € je Hektar, komplexe Systeme, mit denen Nahrungsmittel, Wert- oder Stammholz produziert werden erhalten mit bis zu 5.271 € je Hektar die höchste Fördersumme. Zu bedenken ist, dass Eigenleistungen, die z.B. im Rahmen der Pflege und Bewässerung der Gehölze realisiert werden, nicht als förderfähig anerkannt sind, sondern nur tatsächlich entstandene Netto-Ausgaben.

Mit der neuen Investitionsförderung ist Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern und Niedersachsen nun das dritte Bundesland, das eine Finanzierung für die Neuanlage von Agroforstsystemen bereitstellt. Eine Bedingung ist die Einhaltung der restriktiven Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3), eines positives Prüfergebnis des Konzeptes für das Agroforstsystem sowie ggfs. das Einverständnis der Naturschutzbehörde.

Anträge sind bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres bei m Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen. Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.