Bundestagsbeschluss: Agroforstsysteme als Öko-Regelung nun auch auf Grünland

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11. Juni 2021

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung ein Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen. In der Neufassung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAPDZG), einem der insgesamt vier beschlossenen GAP-Gesetze, wird die Öko-Regelung Agroforst, die in vorherigen Entwürfen des Gesetzes nur für Ackerland vorgesehen war, auf Grünland erweitert.

Ob die Agroforstwirtschaft zukünftig auch auf Grünland als Öko-Regelung anwendbar ist, wurde in den letzten Wochen intensiv diskutiert. Der gestrige Beschluss basiert auf einem Änderungsantrag der CDU/CSU und der SPD mit dem Ziel, mehr Anreize für Grünland- und Milchviehbetriebe zu schaffen, Agroforstsysteme auf ihren Flächen umzusetzen. Auch von den Umweltverbänden der AgarPlattform kam die Forderung, die Öko-Regelung auf Grünland auszuweiten, wenn keine naturschutzfachlichen Gründe dagegensprechen. Damit können Betriebe sich die vielen Vorteile der Agroforstwirtschaft wie Windschutz und Schatten auch auf Grünland zunutze machen und neben einem Beitrag zum Klimaschutz auch für mehr Tierwohl sorgen. Die vollständige Beschlussempfehlung ist auf der Seite des Bundestags einsehbar, die Debatte zum Gesetzespaket kann nachträglich hier angesehen werden. Zu den nächsten Schritten gehört, dass die Öko-Regelungen in nachgelagerten Verordnungen ausgestaltet und die Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene – als Rechtsgrundlage für die beschlossenen Gesetzte – abgeschlossen werden.