Bundesrat stimmt Entschließungsantrag zur Förderung der Agroforstwirtschaft zu

,

25. Juni 2021

Die Agroforstwirtschaft trägt zu mehr Klimaschutz bei, fördert die Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und erhöht deren Klimaresilienz. Deshalb lohnt es sich, sowohl für die Landwirte als auch für die Natur, mehr Agroforstsysteme anzulegen und dieses seitens der Politik zu fördern.

Vor diesem Hintergrund stellte das Land Thüringen am 19. Mai 2021 im Bundesrat einen Entschließungsantrag (Drucksache 420/21), der drei Kernforderungen an die Bundesregierung beinhaltet:

  • Feste Verankerung von Agroforstsystemen im Agrarfördersystem, wobei bestehende Hemmnisse bei der Etablierung und Förderung von Agroforstsystemen bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode abzubauen sind.
  • Vorlage einer rechtsverbindlichen Definition von Agroforstsystemen im Kontext der Agrarförderung mit Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode, bei der auf bestehenden Ackerflächen die reversiblen Gehölzelemente Teil der produktiven landwirtschaftlichen Nutzfläche bleiben.
  • Unterstützung der Länder bei der Umsetzung von Agroforstsystemen und in diesem Zusammenhang Aufnahme des Fördertatbestandes „Agroforstwirtschaft“ in den GAK-Rahmenplan.

Diesem Entschließungsantrag  wurde nach einer Rede von Anja Siegesmund (Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz) in der Bundesratssitzung am 25. Juni 2021 mehrheitlich zugestimmt. Einem zuvor eingebrachten Ergänzungsantrag (Drucksache 420/1/21), der im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates eine Mehrheit fand, wurde nicht zugestimmt. Mit diesem Ergänzungsantrag wäre gefordert wurden, die Anlage von Agroforstsystemen an Restriktionen des Naturschutzes zu knüpfen, die die Akzeptanz für die Umsetzung von Agroforstsystemen in der landwirtschaftlichen Praxis stark eingeschränkt hätte. Aus Sicht des DeFAF e.V. sind derartige Bedingungen bei der Anlage eines Agroforstsystems nicht zielführend und zudem mit Blick auf den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland fachlich unbegründet.

Für das Vorankommen einer vielfältigen Agroforstwirtschaft in Deutschland stellt der Bundesratsbeschluss ein weiterer wichtiger Meilenstein dar. Nun gilt es, den in Bundestag und Bundesrat geäußerten politischen Willen auf Verordnungsebene im Sinne einer größtmöglichen Vielfalt an rechtlich möglichen und förderfähigen Agroforstsystemen umzusetzen.