Agroforst-Förderung über die GAP: Kein Interesse an Öko-Regelung 3?

8. Juni 2023

Die kürzlich veröffentlichten Daten zur Inanspruchnahme der Öko-Regelungen im Jahr 2023 zeigen große Differenzen zwischen den Flächenplänen der Bundesregierung einerseits und der Umsetzungswirklichkeit in der Praxis andererseits. Am deutlichsten wird diese Diskrepanz jedoch bei der Öko-Regelung 3. Bei dieser Maßnahme können Landwirtschaftsbetriebe für die Beibehaltung von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland 60 €/ ha Gehölzfläche erhalten. Bund und Länder haben im sogenannten GAP-Strategieplan festgelegt, dass diese Maßnahme im Jahr 2023 für 25.000 ha Agroforstgehölzfläche in Anspruch genommen werden soll und dies an Klimaziele gekoppelt. Wie sich nun zeigt, wurde die Öko-Regelung 3 jedoch nur für 51 ha angewendet.

Nun könnte man annehmen, es gäbe seitens der landwirtschaftlichen Praxis keinen Bedarf an dieser Fördermaßnahme. Spricht man mit Landwirtinnen und Landwirten, so wird allerdings schnell klar, dass dies mitnichten der Fall ist. Vielmehr sind die Bedingungen, die an die Öko-Regelung 3 geknüpft werden, so wenig praxistauglich, dass selbst Agroforst-Pioniere diese Förderung für ihre bestehenden Flächen nicht in Anspruch nehmen konnten. So fallen beispielsweise alle Agroforstflächen aus dem Raster, auf denen mehrere Ackerkulturen angebaut oder Agroforstgehölze näher als 20 m zum Flächenrand angepflanzt wurden. Hinzu kommt die Förderhöhe, durch die weder die Kosten der Pflege und Bewirtschaftung – gerade in den ersten Jahren – auch nur annährend kompensiert werden, geschweige denn, diese einen Anreiz für die Bereitstellung zahlreicher gesellschaftlicher Leistungen darstellt.

Paradox am für 2023 genannten Flächenziel ist ferner, dass die Förderung über die Öko-Reglung 3 nur für bestehende Agroforstsysteme in Anspruch genommen werden kann, diese jedoch erst seit 2023 rechtssicher angelegt werden können. Hinzu kommt, dass bis zur Abgabe des Agrarantrages Mitte Mai in keinem der Bundesländer eine Investitionsförderung in Anspruch genommen werden konnte. Auch für die kommenden Jahre wird eine solche in den meisten Ländern bislang nicht in Aussicht gestellt.

Landwirtinnen und Landwirte, die ein Agroforstsystem etablieren möchten, und dadurch auch Ökosystemleistungen für die Gesellschaft bereitstellen, werden nach wie vor viel zu wenig unterstützt. Stattdessen knüpft man Fördermaßnahmen an praxisuntaugliche Anforderungen, stattet sie mit Bagatellbeträgen aus und legt den Bewirtschaftern bürokratische Steine in den Weg. Hierzu hat der DeFAF zusammen mit fast 100 anderen Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen ein Forderungspapier an die Landwirtschafts- und Umweltministerien des Bundes und der Länder verschickt. In diesem Offenen Brief werden der Änderungsbedarf aufgezeigt und konkrete Lösungsmaßnahmen angeführt.

Aktuelles Fazit zur Öko-Regelung 3: Interesse ist vorhanden, jedoch sind die Rahmenbedingungen schlecht. Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen in Bund und Länder endlich handeln und eine attraktive sowie praxistaugliche Fördermaßnahme bereitstellen.