02.08.2023
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Agroforstrichtlinie erlassen, mit der Landwirte sich bis zu 65 % der Investitionskosten für die Anlage von Agroforstsystemen fördern lassen können. Die Förderhöhe richtet sich nach der Komplexität des anzulegenden Agroforstsystems. Gehölzstreifen, die für eine Kurzumtriebsnutzung angelegt werden, erhalten bis zu 1.566 € je Hektar, komplexe Systeme, mit denen Nahrungsmittel, Wert- oder Stammholz produziert werden erhalten mit bis zu 5.271 € je Hektar die höchste Fördersumme. Zu bedenken ist, dass Eigenleistungen, die z.B. im Rahmen der Pflege und Bewässerung der Gehölze realisiert werden, nicht als förderfähig anerkannt sind, sondern nur tatsächlich entstandene Netto-Ausgaben.
Mit der neuen Investitionsförderung ist Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern und Niedersachsen nun das dritte Bundesland, das eine Finanzierung für die Neuanlage von Agroforstsystemen bereitstellt. Eine Bedingung ist die Einhaltung der restriktiven Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3), eines positives Prüfergebnis des Konzeptes für das Agroforstsystem sowie ggfs. das Einverständnis der Naturschutzbehörde.
Anträge sind bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres bei m Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen. Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
26.07.2023
Bäume sind wichtig für Mensch und Natur – warum das so ist zeigt nun ein neues Kinderbuch zur Agroforstwirtschaft auf. Das Buch mit dem Titel „Die kleine Rennmaus und die Zauberbäume“, herausgegeben von der VRD-Stiftung für Erneuerbare Energien, richtet sich an Kinder ab 4 Jahren und beinhaltet neben einer bunt illustrierten, spannenden Geschichte auch mehrere Liedtexte mit Noten zum selber singen. Gabriele Hoffmann, Kinderbuchexpertin, stellt in einem Kurzbeitrag das neue Buch vor und lobt es als „das Buch der Zukunft“. Das Buch ist direkt bei der VRD-Stiftung für Erneuerbare Energien zu erwerben oder auch im regulären Buchhandel.
29.06.2023
Am 08.06 fand auf dem Biohof Garvsmühlen bei Rerik der Infotag Agroforst Mecklenburg-Vorpommern statt. Veranstalter war neben dem DeFAF die LMS Agrarberatung GmbH.
Rund 60 Personen aus der landwirtschaftlichen Praxis, Beratung und Verwaltung, von Umweltverbänden, Behörden und anderen Organisationen hatten sich angemeldet, um sich über Planung, Anlage und Förderung von Agroforstsystemen in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.
Neben der Vorstellung des DeFAF sowie des Projektes SEBAS durch Leon Bessert, Referent für Wissenstransfer beim DeFAF, war die Veranstaltung mit weiteren Vorträgen sowie einer Führung zu den anliegenden Agroforstsystemen sehr umfangreich und informativ. Von der Planung und rechtlichen Fragen sowie Fördermöglichkeiten bis hin zur praktischen Umsetzung wurden diverse Aspekte der Agroforstwirtschaft beleuchtet, woraus die Chancen sowie aktuelle Herausforderungen der Agroforstwirtschaft identifiziert wurden.
Insbesondere in Naturschutzgebieten müssen die Hürden für die Etablierung von Agroforstsystemen abgebaut werden! Im Rahmen des im Bundesprogramm biologische Vielfalt geförderten Naturschutzvorhabens SEBAS möchte der DeFAF e.V. eine Brücke zwischen dem Naturschutz und der Agroforstwirtschaft schlagen. Zu dieser Thematik gibt es im aktuellen Infobrief ein spannendes Interview!
Besonders hervorzuheben ist ebenfalls der Entwurf der Investitionsförderrichtline zu Agroforstsystemen durch die 2. Säule der GAP, welcher von Frau Dr. Mirjam Seeliger von der LMS Agrarberatung GmbH vorgestellt wurde. Dieser Entwurf sieht eine Förderung von 65% der Investitionen bei Neuanlage streifenförmiger Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünland vor. Die Bedingungen für die Förderung entsprechen dehnen der Ökoregelung 3 für die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen (siehe Themenblatt Nr.3). Die vorläufigen Fördersummen umfassen:
- bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für
den Kurzumtrieb - bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern
- bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.
Zudem ist vorgesehen, dass die LMS Agrarberatung GmbH die Überprüfung des Nutzungskonzeptes übernimmt, welches für die Anmeldung einer Fläche als Agroforstsystem nach §4 GAPDVZ notwendig ist. Einen Entwurf für das Nutzungskonzept ist den Präsentationsfolien der LMS Agrarberatung GmbH vom Infotag zu entnehmen. Alle Folien der Präsentationen finden Sie im Beitrag der LMS Agrarberatung auf der Webseite.
Der DeFAF begrüßt diese Entwicklung und hofft auf eine baldige offizielle Verkündung seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sobald diese vorliegt werden wir darüber auf unserer Webseite und den sozialen Medien informieren!
Der Infotag wurde ebenfalls medial vom NDR begleitet. Hier finden Sie einen Audiobeitrag sowie einen Fernsehbeitrag.
26.06.2023
Mit rund 40 Personen fand am 24. Juni 2023 die jährliche Mitgliederversammlung des DeFAF in den Räumlichkeiten der Justus-Liebig-Universität in Gießen statt, die für die Mitglieder am Folgetag außerdem eine Exkursion zu den Agroforstsystemen des Gladbacherhofes in Villmar auf dem Programm hatte.
In diesem Jahr standen die Wahlen für Vorstand, Fachbereichsleitungen und Kassenprüfung an, die nach vier Jahren Vereinsgeschichte etwas Veränderung in den Verein brachte. Im Vorstand gab es einen Wechsel bei den Schatzmeistern: Anika Sebastian, Schatzmeisterin seit der Gründungsveranstaltung, wurde von Lars Neumeister abgelöst. Das Amt des Stellvertreters, das bisher von Christian Siebert bekleidet wurde, übernahm Ernst Kürsten. Die anderen Vorstandsmitglieder, Christian Böhm, Thomas Domin und Leonie Göbel sowie die bisherigen Kassenprüfer Michael Weitz und Nils Aguilar wurden in ihren Ämtern bestätigt.
Auch bei den Fachbereichen brachten die Wahlen frischen Wind in die Vereinsstruktur. In den letzten Jahren fanden mehrere Strategietreffen des Verbands zu den (langfristigen) Zielen des DeFAF statt. Dabei kristallisierte sich zunehmend raus, welche der ursprünglich eingerichteten Fachbereiche für die Erreichung dieser Ziele tatsächlich funktional sind und welche in der Form möglicherweise nicht mehr weiter geführt werden müssen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden die Vorschläge zur Auflösung bzw. Neuschaffung von Fachbereichen diskutiert und durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Von den bestehenden neun Fachbereichen wurden insgesamt zwei aufgelöst: Die Tätigkeiten des Fachbereichs Öffentlichkeitsarbeit werden zukünftig hauptsächlich über die Geschäftsstelle des DeFAF koordiniert, sodass ein Fachbereich im bisherigen Sinne nicht mehr weitergeführt wird. Auch der Fachbereich Aus- und Weiterbildung wurde aufgelöst, da die Bildungsaktivitäten zunehmend über die Agroforst-Akademie laufen und teilweise auch in anderen Fachbereichen mit einfließen. Gleichzeitig wurde mit dem Fachbereich Natur & Umwelt ein neuer Fachbereich geschaffen, der sich verstärkt mit Fragestellungen im Bereich Agroforstwirtschaft, Naturschutz und Umweltleistungen beschäftigen wird.
Durch die Wahlen wurden daraufhin folgende Personen für die jeweiligen Ämter bestätigt:
- Anja Chalmin und Philipp Weckenbrock für den Fachbereich Ökonomie
- Burkhard Kayser und Clara Thoma für den Fachbereich Beratung & Planung
- Wolfgang Zehlius-Eckert und Janos Wack für den Fachbereich Recht & Verwaltung
- Christopher Morhart und Eva-Maria Minarsch für den Fachbereich Forschung & Entwicklung
- Anke Hahn und Rico Hübner für den Fachbereich Internationale Zusammenarbeit
- Michelle Breezmann und Lisa Hillenbrand für den Fachbereich Junger DeFAF
- Daniel Fischer und Anna-Lea Ortmann für den Fachbereich Natur & Umwelt
Der Fachbereich Bewirtschaftung & Technik blieb während der Mitgliederversammlung leider unbesetzt. Bereits auf der Exkursion am folgenden Sonntag gab es berechtigte Hoffnung auch diesen bald besetzen zu können.
Als eine freudige „Geburtstags-„Überraschung für den DeFAF zum 25.6.2023 erreichte den Verband im Verlauf der Mitgliederversammlung noch die Nachricht über das neugewonnene 400. DeFAF-Mitglied – ein toller Start in das 5. Verbandsjahr!
8. Juni 2023
Die kürzlich veröffentlichten Daten zur Inanspruchnahme der Öko-Regelungen im Jahr 2023 zeigen große Differenzen zwischen den Flächenplänen der Bundesregierung einerseits und der Umsetzungswirklichkeit in der Praxis andererseits. Am deutlichsten wird diese Diskrepanz jedoch bei der Öko-Regelung 3. Bei dieser Maßnahme können Landwirtschaftsbetriebe für die Beibehaltung von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland 60 €/ ha Gehölzfläche erhalten. Bund und Länder haben im sogenannten GAP-Strategieplan festgelegt, dass diese Maßnahme im Jahr 2023 für 25.000 ha Agroforstgehölzfläche in Anspruch genommen werden soll und dies an Klimaziele gekoppelt. Wie sich nun zeigt, wurde die Öko-Regelung 3 jedoch nur für 51 ha angewendet.
Nun könnte man annehmen, es gäbe seitens der landwirtschaftlichen Praxis keinen Bedarf an dieser Fördermaßnahme. Spricht man mit Landwirtinnen und Landwirten, so wird allerdings schnell klar, dass dies mitnichten der Fall ist. Vielmehr sind die Bedingungen, die an die Öko-Regelung 3 geknüpft werden, so wenig praxistauglich, dass selbst Agroforst-Pioniere diese Förderung für ihre bestehenden Flächen nicht in Anspruch nehmen konnten. So fallen beispielsweise alle Agroforstflächen aus dem Raster, auf denen mehrere Ackerkulturen angebaut oder Agroforstgehölze näher als 20 m zum Flächenrand angepflanzt wurden. Hinzu kommt die Förderhöhe, durch die weder die Kosten der Pflege und Bewirtschaftung – gerade in den ersten Jahren – auch nur annährend kompensiert werden, geschweige denn, diese einen Anreiz für die Bereitstellung zahlreicher gesellschaftlicher Leistungen darstellt.
Paradox am für 2023 genannten Flächenziel ist ferner, dass die Förderung über die Öko-Reglung 3 nur für bestehende Agroforstsysteme in Anspruch genommen werden kann, diese jedoch erst seit 2023 rechtssicher angelegt werden können. Hinzu kommt, dass bis zur Abgabe des Agrarantrages Mitte Mai in keinem der Bundesländer eine Investitionsförderung in Anspruch genommen werden konnte. Auch für die kommenden Jahre wird eine solche in den meisten Ländern bislang nicht in Aussicht gestellt.
Landwirtinnen und Landwirte, die ein Agroforstsystem etablieren möchten, und dadurch auch Ökosystemleistungen für die Gesellschaft bereitstellen, werden nach wie vor viel zu wenig unterstützt. Stattdessen knüpft man Fördermaßnahmen an praxisuntaugliche Anforderungen, stattet sie mit Bagatellbeträgen aus und legt den Bewirtschaftern bürokratische Steine in den Weg. Hierzu hat der DeFAF zusammen mit fast 100 anderen Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen ein Forderungspapier an die Landwirtschafts- und Umweltministerien des Bundes und der Länder verschickt. In diesem Offenen Brief werden der Änderungsbedarf aufgezeigt und konkrete Lösungsmaßnahmen angeführt.
Aktuelles Fazit zur Öko-Regelung 3: Interesse ist vorhanden, jedoch sind die Rahmenbedingungen schlecht. Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen in Bund und Länder endlich handeln und eine attraktive sowie praxistaugliche Fördermaßnahme bereitstellen.