21.09.2023

In der EU-Förderperiode ist es ab 2023 möglich, Agroforstsysteme auf Ackerland, in Dauerkulturen oder auf Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungen zu beantragen. Für die Fläche eines Agroforstsystems kann die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS) geltend gemacht werden. Zusätzlich kann der Antragsteller oder die Antragstellerin über die Öko-Reglung 3 nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen Gesetzes „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Grünland“ (ÖR 3) jährlich 60 Euro pro Hektar Gehölzfläche beantragen. Um aber die EGS zu erhalten und die ÖR 3 zu beantragen, ist es für Landwirte und Landwirtinnen Voraussetzung, ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorzulegen.

Die gesetzliche Vorschrift zur Prüfung des Nutzungskonzepts besteht, jedoch sind die genauen Kriterien für diese Prüfung nicht klar definiert. Aufgrund dessen gab es bei Behörden und zuständigen Institutionen stellenweise Unsicherheit im Umgang mit der Prüfung des Nutzungskonzeptes für Agroforstsysteme. Im Rahmen des ELAN-Projektes : „Evaluierung von Hürden für die Etablierung und die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Agroforstsysteme in Niedersachsen“ wurde nun eine Handreichung zur „Prüfung von Nutzungskonzepten für Agroforstsysteme nach §4 GAP DZVO“ veröffentlicht.

Diese Handreichung erläutert die fachlichen und rechtlichen Hintergründe der einzelnen Anforderungen für die Prüfung des Nutzungskonzepts  und soll eine Unterstützung für zuständige Institutionen und Behörden sein. Sie orientiert sich dabei am Nutzungskonzept vom Bundesland Niedersachsen. Da die Nutzungskonzepte bundesweit sehr ähnlich aufgebaut sind und die europäischen und nationalen rechtlichen Rahmen deutschlandweit gelten, kann diese Handreichung aber auch für andere Bundesländer verwendet werden.

Hier als PDF zum Herunterladen.

02.08.2023

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Agroforstrichtlinie erlassen, mit der Landwirte sich bis zu 65 % der Investitionskosten für die Anlage von Agroforstsystemen fördern lassen können. Die Förderhöhe richtet sich nach der Komplexität des anzulegenden Agroforstsystems. Gehölzstreifen, die für eine Kurzumtriebsnutzung angelegt werden, erhalten bis zu 1.566 € je Hektar, komplexe Systeme, mit denen Nahrungsmittel, Wert- oder Stammholz produziert werden erhalten mit bis zu 5.271 € je Hektar die höchste Fördersumme. Zu bedenken ist, dass Eigenleistungen, die z.B. im Rahmen der Pflege und Bewässerung der Gehölze realisiert werden, nicht als förderfähig anerkannt sind, sondern nur tatsächlich entstandene Netto-Ausgaben.

Mit der neuen Investitionsförderung ist Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern und Niedersachsen nun das dritte Bundesland, das eine Finanzierung für die Neuanlage von Agroforstsystemen bereitstellt. Eine Bedingung ist die Einhaltung der restriktiven Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3), eines positives Prüfergebnis des Konzeptes für das Agroforstsystem sowie ggfs. das Einverständnis der Naturschutzbehörde.

Anträge sind bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres bei m Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen. Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

26.07.2023

Bäume sind wichtig für Mensch und Natur – warum das so ist zeigt nun ein neues Kinderbuch zur Agroforstwirtschaft auf. Das Buch mit dem Titel „Die kleine Rennmaus und die Zauberbäume“, herausgegeben von der VRD-Stiftung für Erneuerbare Energien, richtet sich an Kinder ab 4 Jahren und beinhaltet neben einer bunt illustrierten, spannenden Geschichte auch mehrere Liedtexte mit Noten zum selber singen. Gabriele Hoffmann, Kinderbuchexpertin, stellt in einem Kurzbeitrag das neue Buch vor und lobt es als „das Buch der Zukunft“. Das Buch ist direkt bei der VRD-Stiftung für Erneuerbare Energien zu erwerben oder auch im regulären Buchhandel.

29.06.2023

Am 08.06 fand auf dem Biohof Garvsmühlen bei Rerik der Infotag Agroforst Mecklenburg-Vorpommern statt. Veranstalter war neben dem DeFAF die LMS Agrarberatung GmbH.

Rund 60 Personen aus der landwirtschaftlichen Praxis, Beratung und Verwaltung, von Umweltverbänden, Behörden und anderen Organisationen hatten sich angemeldet, um sich über Planung, Anlage und Förderung von Agroforstsystemen in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.

Neben der Vorstellung des DeFAF sowie des Projektes SEBAS durch Leon Bessert, Referent für Wissenstransfer beim DeFAF, war die Veranstaltung mit weiteren Vorträgen sowie einer Führung zu den anliegenden Agroforstsystemen sehr umfangreich und informativ. Von der Planung und rechtlichen Fragen sowie Fördermöglichkeiten bis hin zur praktischen Umsetzung wurden diverse Aspekte der Agroforstwirtschaft beleuchtet, woraus die Chancen sowie aktuelle Herausforderungen der Agroforstwirtschaft identifiziert wurden.

Insbesondere in Naturschutzgebieten müssen die Hürden für die Etablierung von Agroforstsystemen abgebaut werden! Im Rahmen des im Bundesprogramm biologische Vielfalt geförderten Naturschutzvorhabens SEBAS möchte der DeFAF e.V. eine Brücke zwischen dem Naturschutz und der Agroforstwirtschaft schlagen. Zu dieser Thematik gibt es im aktuellen Infobrief ein spannendes Interview!

Besonders hervorzuheben ist ebenfalls der Entwurf der Investitionsförderrichtline zu Agroforstsystemen durch die 2. Säule der GAP, welcher von Frau Dr. Mirjam Seeliger von der LMS Agrarberatung GmbH vorgestellt wurde. Dieser Entwurf sieht eine Förderung von 65% der Investitionen bei Neuanlage streifenförmiger Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünland vor. Die Bedingungen für die Förderung entsprechen dehnen der Ökoregelung 3 für die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen (siehe Themenblatt Nr.3). Die vorläufigen Fördersummen umfassen:

  1. bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für
    den Kurzumtrieb
  2. bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern
  3. bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Zudem ist vorgesehen, dass die LMS Agrarberatung GmbH die Überprüfung des Nutzungskonzeptes übernimmt, welches für die Anmeldung einer Fläche als Agroforstsystem nach §4 GAPDVZ notwendig ist. Einen Entwurf für das Nutzungskonzept ist den Präsentationsfolien der LMS Agrarberatung GmbH vom Infotag zu entnehmen. Alle Folien der Präsentationen finden Sie im Beitrag der LMS Agrarberatung auf der Webseite.

Der DeFAF begrüßt diese Entwicklung und hofft auf eine baldige offizielle Verkündung seitens des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sobald diese vorliegt werden wir darüber auf unserer Webseite und den sozialen Medien informieren!

Der Infotag wurde ebenfalls medial vom NDR begleitet. Hier finden Sie einen Audiobeitrag sowie einen Fernsehbeitrag.

Copyright: DeFAF e.V.

Copyright: LMS Agrarberatung GmbH