29. November 2021

Nachdem in diesem Jahr im Bundestag sowie auch im Bundesrat mit großen Mehrheiten für die Aufnahme der Agroforstwirtschaft in der neuen Agrarförderung gestimmt wurde, ist die jetzt konsolidierte Fassung der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) leider eine herbe Enttäuschung. Die für die Agroforstwirtschaft vorgesehenen Förderbedingungen bedeuten zahlreiche Fallstricke. Unter diesen Umständen ist eine deutliche Zunahme von Agroforstsystemen, deren Potenziale für eine klimaangepasste und zukunftsfähige Landwirtschaft mittlerweile allgemein bekannt sind und als anerkannt gelten, kaum realisierbar. Mit einer aktuellen Pressemitteilung hat der DeFAF e.V. sich daher an die Öffentlichkeit gewandt, denn ohne eine Anpassung der Verordnung wird die geplante Förderung von Agroforstsystemen keinen Mehrwert für die Landwirtschaft bringen.

Die geforderten Anpassungen beziehen sich vor allem auf die Förderhöhe für Agroforstsysteme, die mit 60 € pro Hektar deutlich zu niedrig ausfällt, vor allem im Vergleich zu anderen Maßnahmen. Auch Bedingungen wie die vorgesehenen Abstandsregelungen und die Listung der Robinie als nicht zulässige Baumart sind kontraproduktiv, um mit Agroforstsystemen die aktuellen Herausforderungen in der Landwirtschaft zu bewältigen. Dass es in der Praxis bereits bereits viele positive und erfolgreiche Beispiele steht fest – die Agroforst-Landkarte zeigt dies zu einem gewissen Grad auf. Unter den vorgeschlagenen Förderbedingungen wird das Potenzial der Agroforstwirtschaft allerdings alles andere als gewürdigt.

Der DeFAF e.V. möchte mit seiner Arbeit das Wissen rund um die Potenziale und Umsetzungsmöglichkeiten der Agroforstwirtschaft verbessern. Um dafür  geeignete Bildungs- und Informationsmaterialien zu erarbeiten, werden derzeit noch Teilnehmende für eine Umfrage zur Bedarfsabfrage gesucht. Die Umfrage wird im Rahmen des Projektes AgroBaLa durchgeführt und spricht vor allem Landwirte bzw. Landnutzer und weitere Akteure aus den Bereichen Landwirtschaft, regionale Wertschöpfung, ländliche Entwicklung sowie Natur- und Umweltschutz an. Wir freuen uns ebenso über die Teilnahme von Mitarbeiter:innen aus Verwaltungen in diesen Bereichen. Gerne kann der Link zur Umfrage auch in den einschlägigen Netzwerken geteilt werden. Die Umfrage, die noch bis Ende Januar 2022 freigeschaltet ist, finden Sie unter folgendem Link: https://survey.lamapoll.de/Bildungsangebote-Agroforstwirtschaft/

26. August 2021

Am 25. August 2021 versammelten sich rund 16 Personen in Peickwitz für einen Workshop, um gemeinsam Lösungsoptionen für die Umsetzung von Agroforstwirtschaft auf Pachtflächen zu erörtern. Die Vorteile von Agroforstsystemen für eine nachhaltige Landbewirtschaftung werden zunehmend anerkannt. Bei der Etablierung von neuen Systemen stellen das Pachrecht und Pachtverhältnisse allerdings oft eine Herausforderung dar. Ziel des Workshops war es, dazu mit Landwirten und Verpächtern zu diskutieren, Optionen für Vereinbarungen zwischen beiden Parteien zu gestalten und das Thema Agroforstwirtschaft im Bereich Verpachtung zukünftig zu stärken.

Die Veranstaltung begann mit einer Besichtigung bestehender Agroforstflächen des Landwirtschaftsbetriebs Domin. Dabei konnten die Teilnehmenden sich einen guten Eindruck davon verschaffen, wie sich verschiedene Systeme über die Jahre entwickeln, wie die Ernte sich auf das Wachstum der Gehölze auswirkt und welche Herausforderungen bei der Anlage und Pflege von Gehölzstreifen auftreten können. Nach der Feldbesichtigung leitete Julia Günzel vom DeFAF e.V. den Workshop mit einem kurzen Abriss zu Potenzialen der Agroforstwirtschaft für die ertragsarmen Böden der Lausitz ein. Johanna Henkel von der DVL-Koordinierungsstelle Brandenburg/Berlin berichtete anschließend über Tätigkeiten und Projekte der Landschaftspflegeverbände, für die die Agroforstwirtschaft auch an Relevanz gewinnt. Beispielhaft steht dafür die erzgebirgische Feldheckenlandschaft, die eines der Arbeitsgebiete des Landschaftspflegeverbands Mittleres Erzgebirge darstellen. Denny Tumlirsch vom Landesbauernverband Brandenburg stellte im Anschluss Hintergründe zum Pacht- und Grundrecht dar. Diese sind eine wichtige Voraussetzung für Vereinbarungen zwischen Landwirten und Verpächtern zur Umsetzung von Agroforstsystemen. Dabei wurde schnell deutlich, dass es frühzeitiger und genauer Klärung bedarf, unter welchen Bedingungen die Anlage von Agroforstsystemen im Einzelfall möglich gemacht werden kann. Aus der Praxis berichtete Vivian Böllersen von der Walnussmeisterei Böllersen, wie die Etablierung von Agroforstsystemen auf Pachtland erfolgen kann. Eine Besonderheit in ihrem Fall ist die Verpachtung der Flächen durch die Genossenschaft Ökonauten eG.

Im Anschluss an die Kurzvorträge ging die Veranstaltung in den eigentlichen Workshopteil über. In drei Gruppen erarbeiteten die Teilnehmenden Handlungsmöglichkeiten und Lösungsoptionen für die Gestaltung von Vereinbarungen zu Pachtverträgen und Mindestanforderungen, die erfüllt sein sollten. Auch das Thema Kommunikation zwischen Verpächter und Landwirt sowie Möglichkeiten, Verpächter verstärkt für die Agroforstwirtschaft und damit zusammenhängende Potenziale zu sensibilisieren wurden erörtert. Die gemeinsame Erarbeitung lieferte wertvolle Erkenntnisse zu den verschiedenen Perspektiven auf verpachtete Flächen und Möglichkeiten und Grenzen, Agroforstsysteme darauf zu etablieren. Zwar stellen die Pachtverhältnisse eine Herausforderung dar, die Umsetzung erschien den Teilnehmenden aber dennoch als möglich und sinnvoll, um die nachhaltige Landnutzung der Lausitzer Böden zu gewährleisten.

Die Veranstaltung wurde organisiert vom DeFAF e.V. im Rahmen des Projektes AgroBaLa in Kooperation mit der DVL-Koordinierungsstelle Brandenburg/Berlin im Rahmen des Projektes Netzwerk SüdOst. Die Ergebnisse des Workshops werden in die weitere Arbeit der Projekte einfließen.

 

 

5. August 2021

Das Klimaschutzprojekt des Radiosenders 94.3 rs2, über das in Kooperation mit dem DeFAF e.V. von 2019 bis 2021 insgesamt 100.000 Bäume in neuen Agroforstsystemen in Brandenburg gepflanzt wurden, ist für den deutschen Radiopreis 2021 nominiert wurden. Der Preis wird jährlich für insgesamt zehn Kategorien vergeben, darunter für die Kategorie „beste Programmaktion“ mit dem 94.3 rs2 Klimaschutzprogramm als einem von insgesamt drei Finalisten. Am 2. September 2021 wird die Entscheidung gefällt, welcher Sender den Preis erhält.

Die Nominierung für den Radiopreis ist auch für den DeFAF e.V. eine große Ehre, zeigt sie doch die mittlerweile große öffentliche Aufmerksamkeit für Klimaschutz und die Potentiale der Agroforstwirtschaft. Das Klimaschutzprogramm mit dem Radiosender 94.3 rs2 war ein innovativer und kreativer Ansatz, um die Öffentlichkeit mit dem Thema direkt vor der eigenen Haustür in Kontakt zu bringen. Wir freuen uns, dass wir daran beteiligt sein durften und drücken die Daumen für die Endauswahl. Weitere Informationen zum Radiopreis gibt es auf der Aktionsseite, Hintergründe und einen Rückblick zum Klimaschutzprogramm finden Sie hier.

7. Juli 2021

Die Zukunftskommission Landwirtschaft hat der Bundesregierung am 6. Juli 2021 ihren Abschlussbericht zur Zukunft der Landwirtschaft vorgelegt. Darin spricht das Gremium konkrete Empfehlungen für einen Wandel der Landwirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit aus. Auch die Agroforstwirtschaft wir erwähnt, allerdings völlig unzureichend, was in Anbetracht ihres großen Potenzials für die Lösung vieler der aktuellen Herausforderungen in der Landwirtschaft nicht nur bedauerlich, sondern schlicht nicht nachzuvollziehen ist.

Seit Juli 2020 hat sich die Zukunftskommission Landwirtschaft mit insgesamt 31 Gremienmitgliedern mit der Fragestellung beschäftigt, wie Ackerbau und Tierhaltung zukunftsfähig und gesellschaftlich akzeptiert gestaltet werden können. Der nun erschienene Bericht umschreibt die sozialen, ökologischen und ökonomischen Handlungsfelder, die es anzugehen gilt. Agroforstsysteme werden konkret im Bereich der ökologischen Aspekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und für eine verbesserte Klimaeffizienz empfohlen, allerdings nur in Bezug auf zu fördernde Forschungsprojekte und Demonstrationsvorhaben. Diese sind sehr wichtig, allerdings sollten diese begleitend zu einer jetzt stattfindenden, verstärkten Umsetzung der Agroforstwirtschaft erfolgen. Nur wenn zahlreiche Agroforstflächen zeitnah entstehen, kann die Landwirtschaft in einigen Jahren von deren Vorteilen profitieren. Eine Forderung nach mehr Agroforstwirtschaft wäre auch mit Blick auf die ebenfalls im Bericht enthaltene gemeinsame Vision zur Zukunft der Landwirtschaft nur konsequent. So werden hier Agroforstsysteme als anzustrebende Strukturen in der Landwirtschaft beschrieben. Doch wenn die Agroforstwirtschaft nicht ausdrücklich als zukunftsweisende Maßnahme angemahnt wird, wird diese Vision eine Vision bleiben.

Dieses Missverhältnis zwischen Forderungen und Vision wird in diesem Bericht anhand einer Reihe weiterer Themenbereiche wie Humusaufbau, Bodenschutz, die Verbesserung von Wasserqualität und Rückhalt, Nährstoffkreisläufe und Biodiversität ganz deutlich. So wurde zwar bereits mehrfach nachgewiesen, dass die Agroforstwirtschaft für genau diese Themen große Potenziale bietet, jedoch wird sie von der Zukunftskommission diesbezüglich nicht mit aufgegriffen. Auch für die Schaffung von Lebensräumen, Strukturen in der Agrarlandschaft und die Förderung der Artenvielfalt – weitere Kernpunkte des Abschlussberichts – hat sich die Agroforstwirtschaft als sinnvolle und zielführende Landnutzungsmethode erwiesen. In Brandenburg wurde in einem Projekt erfolgreich aufgezeigt, wie eine Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM) Agroforstwirtschaft gestaltet werden kann, was nun in einem Folgeprojekt in die Praxis umgesetzt wird. AUKM werden in dem Abschlussbericht der Zukunftskommission explizit als wichtiger Baustein für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Landwirtschaft aufgeführt. Der Beitrag, den die Agroforstwirtschaft in diesem Zusammenhang leisten kann, wurde leider außer Acht gelassen. Der DeFAF e.V. wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass die Agroforstwirtschaft als nachhaltige Landnutzungsmethode verstärkt angewendet wird, denn nur mit ihr kann die Zukunft der Landwirtschaft erfolgreich gestaltet werden.

25. Juni 2021

Die Agroforstwirtschaft trägt zu mehr Klimaschutz bei, fördert die Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und erhöht deren Klimaresilienz. Deshalb lohnt es sich, sowohl für die Landwirte als auch für die Natur, mehr Agroforstsysteme anzulegen und dieses seitens der Politik zu fördern.

Vor diesem Hintergrund stellte das Land Thüringen am 19. Mai 2021 im Bundesrat einen Entschließungsantrag (Drucksache 420/21), der drei Kernforderungen an die Bundesregierung beinhaltet:

  • Feste Verankerung von Agroforstsystemen im Agrarfördersystem, wobei bestehende Hemmnisse bei der Etablierung und Förderung von Agroforstsystemen bis zum Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode abzubauen sind.
  • Vorlage einer rechtsverbindlichen Definition von Agroforstsystemen im Kontext der Agrarförderung mit Inkrafttreten der neuen GAP-Förderperiode, bei der auf bestehenden Ackerflächen die reversiblen Gehölzelemente Teil der produktiven landwirtschaftlichen Nutzfläche bleiben.
  • Unterstützung der Länder bei der Umsetzung von Agroforstsystemen und in diesem Zusammenhang Aufnahme des Fördertatbestandes „Agroforstwirtschaft“ in den GAK-Rahmenplan.

Diesem Entschließungsantrag  wurde nach einer Rede von Anja Siegesmund (Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz) in der Bundesratssitzung am 25. Juni 2021 mehrheitlich zugestimmt. Einem zuvor eingebrachten Ergänzungsantrag (Drucksache 420/1/21), der im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Bundesrates eine Mehrheit fand, wurde nicht zugestimmt. Mit diesem Ergänzungsantrag wäre gefordert wurden, die Anlage von Agroforstsystemen an Restriktionen des Naturschutzes zu knüpfen, die die Akzeptanz für die Umsetzung von Agroforstsystemen in der landwirtschaftlichen Praxis stark eingeschränkt hätte. Aus Sicht des DeFAF e.V. sind derartige Bedingungen bei der Anlage eines Agroforstsystems nicht zielführend und zudem mit Blick auf den überwiegenden Teil der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland fachlich unbegründet.

Für das Vorankommen einer vielfältigen Agroforstwirtschaft in Deutschland stellt der Bundesratsbeschluss ein weiterer wichtiger Meilenstein dar. Nun gilt es, den in Bundestag und Bundesrat geäußerten politischen Willen auf Verordnungsebene im Sinne einer größtmöglichen Vielfalt an rechtlich möglichen und förderfähigen Agroforstsystemen umzusetzen.

20.06.2021

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung, die am 19. Mai 2021 bei einem DeFAF-Mitglied in Rerik stattfand, wurden die Positionen des Vorstands sowie der neun Fachbereiche neu gewählt. Für den Vorstand wurden Christian Böhm (Vorsitzender), Thomas Domin (stellv. Vorsitzender), Anika Sebastian (Schatzmeisterin), Christian Siebert (stellv. Schatzmeister) und Leonie Göbel (Schriftführerin) wiedergewählt. Auch der Kassenprüfer Michael Weitz sowie sein Stellvertreter Nils Aguilar wurden in ihren Ämtern bestätigt. Bei der Leitung der Fachbereiche gab es mehrere Wechsel, sodass sie in den nächsten zwei Jahren in der folgenden Besetzung bestehen:

    • FB Öffentlichkeitsarbeit:
      Julia Günzel (Leitung), Sabine Wedemeyer (Stellvertretung)
    • FB Beratung und Planung:
      Burkhardt Kayser (Leitung), Philipp Gerhardt (Stellvertretung)
    • FB Bewirtschaftung und Ökonomie:
      Anja Chalmin (Leitung), Philipp Weckenbrock (Stellvertretung)
    • FB Forschung & Entwicklung:
      Christopher Morhart (Leitung), Eva-Maria Minarsch (Stellvertretung)
    • FB Aus- und Weiterbildung:
      Nicolas Haack (Leitung), Heiko Diestel (Stellvertretung)
    • FB Technik und Dienstleistung:
      Uwe Steidel (Leitung), Tobias Peschel / Lignovis GmbH (Stellvertretung)
    • FB Recht und Verwaltung:
      Wolfgang Zehlius-Eckert (Leitung)
    • FB Internationale Zusammenarbeit:
      Rico Hübner (Leitung), Eike Lüdeling (Stellvertretung)
    • FB Junger DeFAF (ehemals „Junger Verband“):
      Michelle Breezmann (Leitung), Philipp Hansen (Stellvertretung)

Der Vorstand des DeFAF e.V. dankt allen ausgeschiedenen sowie den neu gewählten Fachbereichsleiter*innen und ihren Stellvertreter*innen für ihr Engagement, das für die Arbeit des Verbands essentiell ist.

Für die Mitgliederversammlung, die in Form einer Hybrid-Veranstaltung stattfand, kamen rund 55 DeFAF-Mitglieder zusammen. Neben einem Rückblick auf die Verbandsarbeit in 2020 und dem ersten Halbjahr in 2021 wurde auch der Finanz- und Haushaltsplan diskutiert und beschlossen. Begrüßt wurde die gute Entwicklung der Mitgliederzahl um mehr als 100 % innerhalb von zwei Jahren. Auch die gute inhaltliche Arbeit des Verbands, durch die der DeFAF e.V. mittlerweile einen guten Bekanntheitsgrad im Agrarsektor hat und als kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen wird, wurde gelobt.

Die teilnehmenden Mitglieder beteiligten sich rege an den folgenden Diskussionen zu Inhalten und organisatorischen Fragen der Verbandsarbeit. Großes Lob gab es für das ehrenamtliche Engagement der zahlreichen Mitglieder, die beim Aufbau der Geschäftsstelle, der inhaltlichen Arbeit z.B. auf politischer Ebene und der allgemeinen Verbandsarbeit so hilfreich unterstützen. Klar wurde, dass die Kapazitäten für den Betrieb der Geschäftsstelle ausgebaut werden müssen, wenn die Entwicklung des Verbands weiterhin so positiv verläuft. Der Vorstand dankte allen Mitgliedern für ihre bisherige Unterstützung, die die umfangreiche Arbeit des Verbands erst möglich macht.

Das Organisationsteam mit rund zehn Personen vor Ort in Rerik nutzte das schöne Wetter, um nach der Veranstaltung die im letzten Jahr angelegte Agroforstfläche des Biohof Garvsmühlen zu besichtigen. Das Agroforstsystem mit mehreren Gehölzstreifen bestehend aus Obstbäumen und Beerensträuchern hat eine Größe von 5 ha. Ziel ist u.a. die Steigerung der Bodenfruchtbarkeit, die Förderung der Biodiversität sowie die Steigerung der Strukturvielfalt und Ästhetik der Landschaft. Der Anblick der blühenden Pflanzen zwischen den Gehölzpflanzen zeigte anschaulich, wie die Vielfalt durch Agroforstsysteme gesteigert werden kann und wie wichtig auch die Experimentierfreudigkeit für die Weiterentwicklung der Agroforstwirtschaft in Deutschland ist.

11. Juni 2021

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung ein Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen. In der Neufassung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAPDZG), einem der insgesamt vier beschlossenen GAP-Gesetze, wird die Öko-Regelung Agroforst, die in vorherigen Entwürfen des Gesetzes nur für Ackerland vorgesehen war, auf Grünland erweitert.

Ob die Agroforstwirtschaft zukünftig auch auf Grünland als Öko-Regelung anwendbar ist, wurde in den letzten Wochen intensiv diskutiert. Der gestrige Beschluss basiert auf einem Änderungsantrag der CDU/CSU und der SPD mit dem Ziel, mehr Anreize für Grünland- und Milchviehbetriebe zu schaffen, Agroforstsysteme auf ihren Flächen umzusetzen. Auch von den Umweltverbänden der AgarPlattform kam die Forderung, die Öko-Regelung auf Grünland auszuweiten, wenn keine naturschutzfachlichen Gründe dagegensprechen. Damit können Betriebe sich die vielen Vorteile der Agroforstwirtschaft wie Windschutz und Schatten auch auf Grünland zunutze machen und neben einem Beitrag zum Klimaschutz auch für mehr Tierwohl sorgen. Die vollständige Beschlussempfehlung ist auf der Seite des Bundestags einsehbar, die Debatte zum Gesetzespaket kann nachträglich hier angesehen werden. Zu den nächsten Schritten gehört, dass die Öko-Regelungen in nachgelagerten Verordnungen ausgestaltet und die Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene – als Rechtsgrundlage für die beschlossenen Gesetzte – abgeschlossen werden.