Niedersächsisches Ministerium veröffentlicht Förderrichtlinie zur Agroforstwirtschaft

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Das Land Niedersachsen bietet in diesem Jahr die Förderung von Investitionen zur Einrichtung eines Agroforstsystems an.

Förderfähig sind:

  • Investitionen in Agroforstgehölze auf Ackerland zur Einrichtung eines Agroforstsystems gemäß § 4 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAPDZV),
  • Investitionen in bauliche Gehölzschutzmaßnahmen vor Verbiss (z. B. Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen) und
  • Ausgaben für Pflanzung und Einrichtung, soweit es sich um Ausgaben für Leistungen Dritter handelt.

Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 EUR pro Antragsteller und Vorhaben.

Die Anträge sind bis zum 26. Mai 2023 einzureichen und können auf der Website von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen heruntergeladen werden.

Die Zuwendungsempfänger werden bei passendem Agroforstsystem weiterhin im ELAN-Projekt als Partnerbetrieb aufgenommen werden. Dieses Projekt soll Chancen und Hürden für die Etablierung und die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Agroforstsysteme in Niedersachsen evaluieren. Es wird von der Universität Göttingen im koordiniert. Weitere Partner sind das Julius-Kühn-Institut (JKI) und der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF e.V.).