28. März 2022

Für Untersuchungen zur Festlegung von Kohlenstoff auf Streuobstwiesen und dem Potential für Nachpflanzungen wird aktuell ein/e Masterstudent/in gesucht. Unter der Betreuung von Dr. Martin Wiesmeier (LfL / TU München) und Dr. Rico Hübner (DeFAF e.V. / TU München) sollen unter anderem die Gehölzbiomasse an mehreren Standorten in Niederbayern erfasst und Bodenproben durchgeführt werden. Beginn der Untersuchung ist ab Mai 2022 möglich. Alle weiteren Informationen und Ansprechpartner finden Sie hier.

18. März 2022

Mit etwas Verzug hat das BMEL am 21. Februar 2022 den mit den Bundesländern abgestimmten GAP-Strategieplan[1] bei der Europäischen Kommission zur Prüfung eingereicht. In diesem 1.799 Seiten umfassenden Dokument werden die Ziele und Maßnahmen der zukünftigen Agrarpolitik für Deutschland für die kommende Agrarförderperiode 2023 bis 2027 dargestellt und erläutert.

Das Thema Agroforstwirtschaft wird im GAP-SP an mehreren Stellen erwähnt. Insbesondere wird die Kombination einer Flächenförderung im Rahmen des EcoSchemes der Ersten Säule „Beibehaltung der agroforstlichen Nutzung“ mit der vorhabensbezogenen Förderung der Zweiten Säule als zielführend angesehen, in Deutschland 200.000 ha Agroforstgehölzfläche zu etablieren. Leider hakt es hier und da, was die konkrete Ausgestaltung der Rahmenbedingungen angeht, sodass die Zielerreichung mit den jetzt eingereichten Regelungen in Frage gestellt werden muss. Daher hat der DeFAF eine entsprechende Stellungnahme an die Kommission überstellt, in der auf die einzelnen Punkte eingegangen wird, bei denen eine Verbesserung der Rahmenbedingungen notwendig wären. Die wesentlichen Punkte sind dabei 1) die Höhe der Förderung als EcoScheme, 2) ein fehlendes Angebot an komplementären 2.-Säule-Maßnahmen zur Begründung agroforstlicher Systeme in einigen Bundesländern, 3) zu restriktive Abstandsauflagen zu Nachbarflächen, 4) ein Ausschluss der Agroforstwirtschaft auf Grünland in einigen Bundesländern, 5) fehlende bzw. teils ausgeschlossene Kombinationsmöglichkeit mit anderen Maßnahmen der 1. und 2. Säule.

Bis Mitte des Jahres 2022 soll die Prüfung des deutschen Strategieplanentwurfs in Brüssel abgeschlossen sein, wobei erste Indikationen bereits 3 Monate vorher an die Mitgliedsstaaten übermittelt werden sollen. Auch andere Wirtschafts- und Sozialpartner haben ihrerseits ihre Kritikpunkte an die Kommission übermittelt.

[1] GAP-Strategieplan, Stand 21.2.2022:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Kurzversion:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/EU-Agrarpolitik-Foerderung/gap-strategieplan-kurzueberblick.pdf?__blob=publicationFile&v=2

10.03.2022

Lausitzer Landschaften gestalten – das war das Motto des ersten regionalen Agroforst-Stammtisches, der am Mittwoch, den 9. März 2022, mit insgesamt 20 Teilnehmenden angelaufen ist. Das vorerst digitale Zusammentreffen hatte zum Ziel, regionale Akteure mit Bezug zur Agroforstwirtschaft für einen direkten Austausch zusammenzubringen und so Erfahrungen, aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten für ein Mehr an Agroforstsystemen in der Region zu diskutieren.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der Anwesenden wurde das Treffen von Julia Günzel vom DeFAF e.V. mit einem Einführungsvortrag zur Agroforstwirtschaft und ihren Potentialen für die Lausitz eingeleitet. Dabei wurde auch das Projekt AgroBaLa vorgestellt, das im Rahmen der Initiative Land-Innovation-Lausitz durchgeführt wird. Ziel des Projektes ist es, die Landwirtschaft in der Lausitz durch eine stärkere Anwendung der Agroforstwirtschaft langfristig klimaresilienter und nachhaltiger zu gestalten. Essentiell ist dafür die Einbindung der regionalen Akteure, wofür unter anderem das Format des Agroforst-Stammtisches langfristig in der Region etabliert werden soll. Die beim Stammtisch anwesenden Projektpartner Christian Böhm (BTU Cottbus-Senftenberg) und Thomas Domin (Landwirtschaftsbetrieb Domin) stellten ihrerseits die Aktivitäten und Erfahrungen im Bereich der Agroforstwirtschaft vor.

Nach dem fachlichen Beitrag stiegen die Teilnehmenden in einen offenen Austausch ein. Dabei wurden vor allem Themen wie die Rolle von Wertschöpfungsaspekten, aber auch der Bedarf an mehr systemischem Denken und der Anerkennung von ökologischen Vorteilen von Agroforstsystemen diskutiert. Neben den spannenden Diskussionen konnten auch neue Kontakte geknüpft werden, die die Veranstaltung zu einem vollen Erfolg machten. Der Agroforst-Stammtisch soll zukünftig regelmäßig und möglichst direkt in der Region stattfinden – ein zweites Treffen ist im Juni 2022 geplant. Wie auch beim Auftakttreffen sind fachliche Beiträge zur Agroforstwirtschaft und damit zusammenhängenden Themen geplant

Mit der Agroforstwirtschaft lässt sich die Landnutzung nachhaltiger und zukunftsfähig gestalten. Gerade in der durch starke Trockenheit und leichte Böden geprägten Lausitz bietet sie großes Potential, um die Klimaanpassung der Landwirtschaft in der Region zu verbessern. Aber wie können Agroforstsysteme in der Lausitz in die Praxis gebracht werden? Zu welchen Systemen gibt es bereits gute Erfahrung? Was ist zu beachten, wenn man Agroforstsysteme anlegen möchte und wer kann dabei vielleicht unterstützen?

Um über diese und weitere Fragen zu diskutieren, lädt der DeFAF zum 1. Agroforst-Stammtisch am 9. März 2022 um 17:00 Uhr ein. Nach einem inhaltlichen Beitrag zur Agroforstwirtschaft und ihren Potentialen für die Lausitz können sich die Teilnehmenden an der offenen Diskussion einbringen und direkt in den Austausch treten. Der Stammtisch, der im Rahmen des Projektes AgroBaLa stattfindet und vorerst digital stattfindet, soll langfristig eine regelmäßige Plattform für die Vernetzung und den Austausch zwischen allen an der Agroforstwirtschaft Interessierten in der Region bieten. Für eine bessere Planung bitten wir um eine formlose Anmeldung über . Der Zugangslink wird im Vorfeld der Veranstaltung per E-Mail versendet.

 

26.01.2022

Die Anlage von neuen Agroforstsystemen ist für eine nachhaltige Landnutzung essentiell. Auf Pachtflächen ist dies aber in vielen Fällen vor besondere Herausforderungen gestellt: nicht immer sind sich Landwirt:in und Verpächter:in einig, was z.B. eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Fläche angeht. In einem neuen Themenblatt, das im Rahmen des Projektes AgroBaLa entstanden ist, werden die Besonderheiten im Zusammenhang mit der Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen auf Pachtflächen dargestellt. Die Publikation hält außerdem Anregungen für wichtige Punkte bei der Pachtvertragsgestaltung sowie für einen besseren Austausch zwischen Verpächter:innen und Landwirt:innen zum Thema bereit. Das Themenblatt ist als Download in unserer Infothek zu finden.

 

19.12.2021

Der DeFAF e.V. hat sich die vergangenen zwei Jahre intensiv dafür eingesetzt, dass die Agroforstwirtschaft in der neuen GAP prominent berücksichtigt und vor allem auch in Deutschland endlich in die Agrarverordnungen aufgenommen und gefördert wird. Vieles, was noch vor zwei Jahren undenkbar gewesen wäre, wurde erreicht. So sind Agroforstsysteme ab 2023, wenn die neuen Verordnungen in der landwirtschaftlichen Praxis Anwendung finden, als Teil der beihilfefähigen, landwirtschaftlichen Fläche definiert. Die Anlage von Agroforstsystemen ist dabei auf Ackerland, in Dauerkulturen und auf Grünland möglich. Als Erfolg kann ferner gewertet werden, dass die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung in den Maßnahmenkatalog der Öko-Regelungen aufgenommen wurde.

Trotz dieser sehr erfreulichen Entwicklung gibt es Grund zur Skepsis, ob Agroforstsysteme in der landwirtschaftlichen Praxis tatsächlich verstärkt umgesetzt werden. Dies liegt vor allem an einigen, in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung festgelegten Rahmenbedingungen (z.B. nicht gerechtfertigter, sehr niedriger Öko-Regelungs-Förderbetrag von 60 €/ha Gehölzfläche; Mindestabstand von 20 m vom Gehölzstreifen zum Flächenrand; Einschränkungen der Baumarten), deren Änderung neben dem DeFAF e.V. auch zahlreiche andere Verbände gefordert haben.

Die GAP-Direktzahlungen-Verordnung wurde nun am 17. Dezember 2021 im Bundesrat bestätigt. Zuvor hatte der DeFAF e.V. dafür geworben, dass die Bundesländer noch verschiedene Änderungsanträge einbringen, um die Rahmenbedingungen sozusagen in letzter Minute doch noch zu verbessern. Einige Forderungen wurden auch tatsächlich in Änderungsanträgen berücksichtigt und von den Bundesratsausschüssen für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit befürwortet. Trotz der Empfehlungen der Ausschüsse wurde wichtigen Änderungsanträgen, wie z.B. eine höhere Förderung in Bezug auf einen Hektar Agroforstfläche oder eine Verringerung des Mindestabstandes, nicht zugestimmt. Aus Sicht des DeFAF e.V. wurde damit eine große Chance für mehr Klimaschutz, Klimaanpassung, Bodenschutz und Strukturvielfalt in der Landwirtschaft vertan, denn es muss davon ausgegangen werden, dass die Förderung von Agroforstsystemen als Öko-Regelung nicht angenommen wird.

Ein kleiner Lichtblick ist Ziffer 5 der durch den Bundesrat ebenfalls am 17. Dezember 2021 verabschiedeten Entschließung zur GAP-Direktzahlungen-Verordnung. Demnach sollen die Vorschriften für die Öko-Regelung „Beibehaltung von Agroforstsystemen“ zügig angepasst werden, sollte sich abzeichnen, dass diese nicht im geplanten Ausmaß zur Anwendung kommt. Weshalb die Rahmenbedingungen nicht von vornherein im Sinne einer verstärkten Umsetzung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen optimiert werden, erschließt sich nicht. Aber immerhin bietet die Entschließung eine Basis, auf die sich der DeFAF e.V. bei seiner weiteren Arbeit in den kommenden Jahren berufen wird. Es wartet also diesbezüglich weiterhin viel Arbeit auf den DeFAF e.V., der sich auch künftig mit aller Kraft für mehr Agroforstsysteme in Deutschland und damit für eine zukunftsgewandte, klimaangepasste, produktive und nachhaltige Landnutzung einsetzen wird.

17.12.2021

Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg und der Agrarmarketingverband pro agro haben mehrere Landwirtschaftsbetriebe im Rahmen des Wettbewerbs „Zukunft durch Vielfalt“ ausgezeichnet. In der Kategorie „Klimaanpasser“ hat sich der Landwirtschaftsbetrieb Domin in Peickwitz, Senftenberg, durchgesetzt, der seit mehreren Jahren die Agroforstwirtschaft in Brandenburg umsetzt und damit einen wichtigen Beitrag für eine klimaangepasste und nachhaltige Landwirtschaft leistet. Auch wir als Verband freuen uns über diese Auszeichnung unseres Vorstandsmitglieds und gratulieren herzlich! Zuletzt war der Betrieb von Thomas Domin in der rbb-Dokumentation „Bauer sucht Baum“ vorgestellt worden, in der er unter anderem über seine Beweggründe berichtet, die Agroforstwirtschaft auf seinem Hof umzusetzen.

16.12.2021

Mit dem Generationswechsel in der Landwirtschaft geht in vielen Fällen auch eine Neuorientierung der Bewirtschaftungsform einher. Häufig findet sich allerdings kein Nachfolger. Matthias Maile, gelernter Maschinenbautechniker aus Hausen, einem Ortsteil der Gemeinde Greding in Bayern, führt den Landwirtschaftsbetrieb seines Großvaters seit 2014 im Nebenerwerb und hat sich 2018 für die Agroforstwirtschaft entschieden. Neben Walnüssen pflanzte er in den ersten zwei Agroforstsystemen auch verschiedene Wildobstbäume. In einem Interview verrät er uns seine Beweggründe dafür, Agroforstwirtschaft zu betreiben.

Matthias, in Bayern ist die Agroforstwirtschaft nicht so sehr verbreitet. Wie bist du zu dem Thema gekommen? Und wie wurde dein Vorhaben von deiner Familie und anderen Landwirten in deinem Umfeld aufgenommen?

Im Grunde war es der Zufall, der mich 2015 auf die Agroforstwirtschaft aufmerksam machte. Inspiriert wurde ich durch einen Kurzbeitrag auf einer Online-Videoplattform, welcher sich mit verschiedenen Agroforstsysteme befasste. Ich setzte mich immer stärker mit der Thematik auseinander, jedoch dauerte es noch ein weiteres Jahr, bis ich mich im Frühjahr 2016 an erste Planungen wagte.

In Bayern war mir bis dahin nur eine Agroforstflächen bekannt, jedoch nicht mit dem Ziel der Wertholzproduktion. Daher holte ich mir Unterstützung durch die Innovationsgruppe Aufwerten. Mit meinen Vorhaben wurde ich in der Folgezeit bestmöglich betreut. Zur eigentlichen Umsetzung kam es im Herbst 2018, da unsere Flächen bis dahin verpachtet waren.

Von meiner Familie kamen keine Einwände, das Vorhaben umzusetzen, da sie wie ich einer außerlandwirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Als der Pachtvertrag unseres Pächters zunächst auslief, konnten wir zügig die Feldstücke bepflanzen. Der ehemalige Pächter begrüßte die Absicht die Felder neu zu gestalten, da er von der andersartigen Bewirtschaftung angetan war. Es wurden auf diesen Flurstücken zwei Hecken und mehrere Baumstreifen angelegt. Eine Folgebewirtschaftung der Flächen ist weiterhin möglich, daher wurde der Pachtvertrag erneuert. Bei Pflanzaktionen half der Pächter uns mit Tatendrang beim Ausheben der Pflanzenlöcher. Von anderen Landwirten aus der Gemeinde werden meine Anpflanzungen zwar wahrgenommen, Nachahmer hat es bis jetzt aber noch keine gegeben. Erfreulicherweise finden sich nach meiner Kenntnis immer mehr Neuanlagen auf bayerischen Flächen.

Gepflanzt wurden neben Walnüsse auch Wildobstbäume wie Speierling und Elsbeere. Welche Strategie hast du für die Nutzung und Vermarktung? Welche Besonderheiten ergeben sich dabei für die Nebenerwerbslandwirtschaft?

Die Pflanzung von Obst- und Wildobstbäumen hatte einen förderrechtlichen Hintergrund. So wurden in Bayern über die Bayerische Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) die Neupflanzung von Hecken und Streuobstbäume mit 75 % gefördert. Darunter fielen auch die von mir gewählten Bäume. Fachliche Unterstützung erhielt ich von der Gebietsbetreuerin des Landschaftspflegeverbands Mittelfranken.

Am Anfang meiner Überlegung ging es mir primär um ökologische Aspekte, Gehölze auf unseren Flächen zu pflanzen. In den Medien wurde vermehrt vom Artensterben und den Folgen einer immer intensiveren Landbewirtschaftung auf Kosten der Umwelt berichtetet. Nicht zuletzt zeigten die eigenen Erfahrungen, welche Folgen die Klimaveränderung für die Landwirtschaft hat. Es lag in 2015 ein ungewöhnlich trockenes Jahr hinter uns, indem einerseits der Aufwuchs auf unseren Weiden sehr gering ausfiel und andererseits die Waldfläche durch den Borkenkäfer dezimiert wurde. Das bestärkte mich dabei als Landbesitzer, meinen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten.

Foto: M. Maile

Einen ökonomischen Hintergrund hatte die Pflanzung aber dennoch. Nach einer schrittweisen Astung auf 4-5 m ist in ca. 60 Jahre eine Holznutzung geplant. Die Verwendung und Vermarktung von Wildobstfrüchten ist noch in Planung. Bei den aus Samen gezogenen Wildobstbäumen, die frühestens nach zehn Jahren zum ersten Mal fruchten, bleibt daher noch ausreichend Zeit eine Vermarktungsmöglichkeit zu entwickeln. Wie eine Beerntung aussehen könnte, wird sich zeigen. Zwischen den Baumreihen ist momentan eine Gräsermischung eingesät, die als Viehfutter genutzt wird. Wir haben uns bewusst für Ackergras und nicht für eine Marktfruchtbau entschieden, um in den ersten Jahren die Bäume besser pflegen zu können.

Seit der Übergabe der Landwirtschaft im Jahr 2014 führen wir den Hof als Nebenerwerb. Eine kleine Schafhaltung und die Pflege der noch jungen Bäume lassen sich momentan gut mit den außerlandwirtschaftlichen Tätigkeiten meiner Familie vereinbaren. Die landwirtschaftlichen Tätigkeiten werden in meiner Freizeit erledigt. Die Nussbäume haben den Nachteil, dass diese in der Regel spät in den Ertrag gehen. Ohne meine hauptberufliche Tätigkeit wären meine Pflanzprojekte nicht möglich gewesen.

Nun sind drei Jahre vergangen – was hast du in diesen Jahren gelernt? Was ist gut gelaufen und was würdest du beim nächsten Mal anders machen?

Geduld zu haben und den Bäumen Zeit geben fällt mir an erster Stelle ein. Wir haben uns damals für ein kleines Pflanzensortiment aus dem Forstbereich entschieden. Daher war erstmal wenig von den Bäumen auf der Fläche zu sehen, das hat sich aber bereits geändert.

Wenn ich heute zurückblicke, hätte ich ein paar Dinge anders gelöst. Das beginnt bei der Planung, die ich jetzt mit einer GIS Software durchführe. Das Auffinden der Pflanzpunkte übernimmt ein GNSS-Messgerät, was zu einer deutlichen Arbeitserleichterung führt. Das heißt aber nicht per se, dass man mit Maßband und Fluchtstäben ungenau arbeitet.

Großen Wert sollte auf das richtige Pflanzmaterial gelegt werden. Bei falsch gewählten Bäumen wird man später keine Freude haben, weil sie im schlechtesten Fall nur noch als Brennholz verwendet werden können. Ich empfehle daher dringend, sich genau über die Anschaffung zu informieren. Beispielhaft hierfür sind die für uns vom Landschaftspflegeverband bestellten Birnenbäume, welche auf einen Kronenansatz von 1,6-1,8 m erzogen wurden. Hier hätte ich expliziert darauf hinweisen sollen, dass ich die Krone noch höher gesetzt haben will, um dem Stamm später nutzen zu können. Erforderlich hierfür wären wenigstens 2,2 m gewesen. Aber auch bei der Baumstreifenbewirtschaftung, der Regulierung der Wühlmauspopulation und dem Freihalten der Baumscheibe haben wir dazu gelernt

Für die nächsten drei Jahre gedacht: Was würdest du dir für die Gestaltung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland wünschen?

Drei Jahre sind zwar ein sehr kurzer Zeitraum, doch drängt die Zeit zur Transformation der Landwirtschaft, um sich dem Klimawandel anzupassen. Es haben sich dazu schon sehr viele Akteure, wie die Zukunftskommission Landwirtschaft, Gedanken gemacht, wie dies geschehen kann. Ich bin weder Ackerbauer noch ist unsere Tierhaltung so groß, dass ich das Recht hätte, anderen vorzuschreiben, wie sie ihre Arbeit verrichten sollen. Unausweichlich scheint aber, dass unsere Agrarstrukturen wieder vielfältiger gestaltet werden müssen. Hier kann die Agroforstwirtschaft einen großen Beitrag leisten.

In der Tierhaltung sehe ich auch enormes Potential. Der Verbraucher drängt immer mehr auf eine tiergerechtere Haltung, vorzugsweise im Freien. Allein mit Weideunterständen wird man auf Dauer die Tiere an Hitzetagen nicht schützen können. Durch das Pflanzen von Bäumen erhält das Vieh mehr Schatten. Die Bäume, die in 15 Jahren Schatten werfen sollen, müssen daher heute gepflanzt werden.

Und dein Appell für Landwirte mit kleinen Flächen? Was ist deiner Meinung nach zu beachten, wenn Agroforstsysteme angelegt werden sollen?

An der Größe des Flurstücks entscheidet sich meist, ob und welches Agroforstsystem angelegt werden kann. Von einer pauschalen Mindestgröße würde ich aber nicht sprechen. Sind jedoch große Vorgewende nötig und müssen Grenzabstände eingehalten werden, wird manches Vorhaben schwierig umzusetzen sein. Eine Möglichkeit wäre, kleiner bleibende Gehölze zu wählen und die Abstände der Baumreihen daraufhin enger zu legen. Es gibt nicht das eine System, dass zu jedem Betrieb passt. Auf Dauergrünland und Weidestandorten werden Agroforstsysteme aber vermutlich leichter verwirklicht werden können.

An alle Landwirte, die sich für Bäume begeistern können: Pflanzt Bäume auf eure Flächen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – auch im kleinstrukturierten Bayern.

 

Wir bedanken uns herzlich für das Interview und wünschen weiterhin viel Erfolg!

 

13.12.2021

Auf der Hessischen Staatsdomäne Gladbacherhof in Villmar finden im kommenden Jahr die dritten Öko-Feldtage statt. Die durch die FiBL Projekte GmbH organisierte Veranstaltung, die in 2020 und 2021 aufgrund von Corona nicht stattfinden konnten, ist ein Treffpunkt für Ökobäuerinnen und Ökobauern, die eine nachhaltige Landwirtschaft voranbringen wollen. Das Programm der Öko-Feldtage wird von einer Ausstellung begleitet, bei der auch der DeFAF e.V. vertreten sein wird. Aktuell werden noch weitere Ausstellende gesucht, die sich noch bis Ende Dezember über die Veranstaltungsseite anmelden können.

In diesem Jahr wurde auf dem Gelände des Gladbacherhofs außerdem ein neues Agroforstsystem für Forschungszwecke angelegt. Bereits 2020 wurde eine etwa 3,5 ha große Agroforstfläche angelegt, auf der die Stammholz-, Obst- und Nussproduktion in Kombination mit Ackerbau wissenschaftlich begleitet wird. Weitere Informationen zu den Öko-Feldtagen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.