21.09.2023

In der EU-Förderperiode ist es ab 2023 möglich, Agroforstsysteme auf Ackerland, in Dauerkulturen oder auf Dauergrünland im Rahmen der Direktzahlungen zu beantragen. Für die Fläche eines Agroforstsystems kann die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (EGS) geltend gemacht werden. Zusätzlich kann der Antragsteller oder die Antragstellerin über die Öko-Reglung 3 nach § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen Gesetzes „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland und Grünland“ (ÖR 3) jährlich 60 Euro pro Hektar Gehölzfläche beantragen. Um aber die EGS zu erhalten und die ÖR 3 zu beantragen, ist es für Landwirte und Landwirtinnen Voraussetzung, ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorzulegen.

Die gesetzliche Vorschrift zur Prüfung des Nutzungskonzepts besteht, jedoch sind die genauen Kriterien für diese Prüfung nicht klar definiert. Aufgrund dessen gab es bei Behörden und zuständigen Institutionen stellenweise Unsicherheit im Umgang mit der Prüfung des Nutzungskonzeptes für Agroforstsysteme. Im Rahmen des ELAN-Projektes : „Evaluierung von Hürden für die Etablierung und die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Agroforstsysteme in Niedersachsen“ wurde nun eine Handreichung zur „Prüfung von Nutzungskonzepten für Agroforstsysteme nach §4 GAP DZVO“ veröffentlicht.

Diese Handreichung erläutert die fachlichen und rechtlichen Hintergründe der einzelnen Anforderungen für die Prüfung des Nutzungskonzepts  und soll eine Unterstützung für zuständige Institutionen und Behörden sein. Sie orientiert sich dabei am Nutzungskonzept vom Bundesland Niedersachsen. Da die Nutzungskonzepte bundesweit sehr ähnlich aufgebaut sind und die europäischen und nationalen rechtlichen Rahmen deutschlandweit gelten, kann diese Handreichung aber auch für andere Bundesländer verwendet werden.

Hier als PDF zum Herunterladen.

02.08.2023

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Agroforstrichtlinie erlassen, mit der Landwirte sich bis zu 65 % der Investitionskosten für die Anlage von Agroforstsystemen fördern lassen können. Die Förderhöhe richtet sich nach der Komplexität des anzulegenden Agroforstsystems. Gehölzstreifen, die für eine Kurzumtriebsnutzung angelegt werden, erhalten bis zu 1.566 € je Hektar, komplexe Systeme, mit denen Nahrungsmittel, Wert- oder Stammholz produziert werden erhalten mit bis zu 5.271 € je Hektar die höchste Fördersumme. Zu bedenken ist, dass Eigenleistungen, die z.B. im Rahmen der Pflege und Bewässerung der Gehölze realisiert werden, nicht als förderfähig anerkannt sind, sondern nur tatsächlich entstandene Netto-Ausgaben.

Mit der neuen Investitionsförderung ist Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern und Niedersachsen nun das dritte Bundesland, das eine Finanzierung für die Neuanlage von Agroforstsystemen bereitstellt. Eine Bedingung ist die Einhaltung der restriktiven Bedingungen der Ökoregelung 3 (ÖR 3), eines positives Prüfergebnis des Konzeptes für das Agroforstsystem sowie ggfs. das Einverständnis der Naturschutzbehörde.

Anträge sind bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres bei m Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen. Alle weiteren Infos finden Sie auf der Seite des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

26.07.2023

Bäume sind wichtig für Mensch und Natur – warum das so ist zeigt nun ein neues Kinderbuch zur Agroforstwirtschaft auf. Das Buch mit dem Titel „Die kleine Rennmaus und die Zauberbäume“, herausgegeben von der VRD-Stiftung für Erneuerbare Energien, richtet sich an Kinder ab 4 Jahren und beinhaltet neben einer bunt illustrierten, spannenden Geschichte auch mehrere Liedtexte mit Noten zum selber singen. Gabriele Hoffmann, Kinderbuchexpertin, stellt in einem Kurzbeitrag das neue Buch vor und lobt es als „das Buch der Zukunft“. Das Buch ist direkt bei der VRD-Stiftung für Erneuerbare Energien zu erwerben oder auch im regulären Buchhandel.

26.06.2023

Mit rund 40 Personen fand am 24. Juni 2023 die jährliche Mitgliederversammlung des DeFAF in den Räumlichkeiten der Justus-Liebig-Universität in Gießen statt, die für die Mitglieder am Folgetag außerdem eine Exkursion zu den Agroforstsystemen des Gladbacherhofes in Villmar auf dem Programm hatte.

In diesem Jahr standen die Wahlen für Vorstand, Fachbereichsleitungen und Kassenprüfung an, die nach vier Jahren Vereinsgeschichte etwas Veränderung in den Verein brachte. Im Vorstand gab es einen Wechsel bei den Schatzmeistern: Anika Sebastian, Schatzmeisterin seit der Gründungsveranstaltung, wurde von Lars Neumeister abgelöst. Das Amt des Stellvertreters, das bisher von Christian Siebert bekleidet wurde, übernahm Ernst Kürsten. Die anderen Vorstandsmitglieder, Christian Böhm, Thomas Domin und Leonie Göbel sowie die bisherigen Kassenprüfer Michael Weitz und Nils Aguilar wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Auch bei den Fachbereichen brachten die Wahlen frischen Wind in die Vereinsstruktur. In den letzten Jahren fanden mehrere Strategietreffen des Verbands zu den (langfristigen) Zielen des DeFAF statt. Dabei kristallisierte sich zunehmend raus, welche der ursprünglich eingerichteten Fachbereiche für die Erreichung dieser Ziele tatsächlich funktional sind und welche in der Form möglicherweise nicht mehr weiter geführt werden müssen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden die Vorschläge zur Auflösung bzw. Neuschaffung von Fachbereichen diskutiert und durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Von den bestehenden neun Fachbereichen wurden insgesamt zwei aufgelöst: Die Tätigkeiten des Fachbereichs Öffentlichkeitsarbeit werden zukünftig hauptsächlich über die Geschäftsstelle des DeFAF koordiniert, sodass ein Fachbereich im bisherigen Sinne nicht mehr weitergeführt wird. Auch der Fachbereich Aus- und Weiterbildung wurde aufgelöst, da die Bildungsaktivitäten zunehmend über die Agroforst-Akademie laufen und teilweise auch in anderen Fachbereichen mit einfließen. Gleichzeitig wurde mit dem Fachbereich Natur & Umwelt ein neuer Fachbereich geschaffen, der sich verstärkt mit Fragestellungen im Bereich Agroforstwirtschaft, Naturschutz und Umweltleistungen beschäftigen wird.

Durch die Wahlen wurden daraufhin folgende Personen für die jeweiligen Ämter bestätigt:

  • Anja Chalmin und Philipp Weckenbrock für den Fachbereich Ökonomie
  • Burkhard Kayser und Clara Thoma für den Fachbereich Beratung & Planung
  • Wolfgang Zehlius-Eckert und Janos Wack für den Fachbereich Recht & Verwaltung
  • Christopher Morhart und Eva-Maria Minarsch für den Fachbereich Forschung & Entwicklung
  • Anke Hahn und Rico Hübner für den Fachbereich Internationale Zusammenarbeit
  • Michelle Breezmann und Lisa Hillenbrand für den Fachbereich Junger DeFAF
  • Daniel Fischer und Anna-Lea Ortmann für den Fachbereich Natur & Umwelt

Der Fachbereich Bewirtschaftung & Technik blieb während der Mitgliederversammlung leider unbesetzt. Bereits auf der Exkursion am folgenden Sonntag gab es berechtigte Hoffnung auch diesen bald besetzen zu können.

Als eine freudige „Geburtstags-„Überraschung für den DeFAF zum 25.6.2023 erreichte den Verband im Verlauf der Mitgliederversammlung noch die Nachricht über das neugewonnene 400. DeFAF-Mitglied – ein toller Start in das 5. Verbandsjahr!